Die wichtigsten Fragen und Antworten zur St. Galler Bischofswahl

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Stadt St. Gallen,

Der neue St. Galler Bischof wurde in einem ungewöhnlichen Verfahren gewählt, das sich von den traditionellen Prozessen unterscheidet und für Aufsehen sorgt.

Bischofswahl
Der neue St. Galler Bischof wurde in einem ungewöhnlichen Verfahren gewählt, das für Aufsehen sorgt. (Symbolbild) - keystone

Der neue St. Galler Bischof heisst Beat Grögli. Das Prozedere, das zu dieser Wahl führte, ist ungewöhnlich. Die wichtigsten Fragen und Antworten:

WAS IST BESONDERS AN DER ST. GALLER BISCHOFSWAHL?

Es gibt eine breite Mitsprache und nicht der Papst allein bestimmt, wer St. Galler Bischof wird. Ungewöhnlich ist vor allem, dass das Katholische Kollegium – das Parlament des Katholischen Konfessionsteils des Kantons St. Gallen – in den Wahlprozess einbezogen wird.

WER WÄHLT DEN NEUEN BISCHOF?

Verantwortlich für die Wahl ist das Domkapitel, ein Gremium mit dreizehn Geistlichen. Der erste Schritt ist das Zusammenstellen einer Liste mit den Namen von sechs Kandidaten. Diese Auswahl wird zuerst dem Papst und danach auch noch dem Parlament des Katholischen Konfessionsteils vorgelegt.

WIE IST DIESES WAHLPROZEDERE ENTSTANDEN?

Massgebend dafür ist ein Konkordat von 1845. Es wurde zwischen dem Katholischen Konfessionsteil und dem Vatikan im Zug der Gründung des Bistums St. Gallen ausgehandelt. 1805 war das Kloster St. Gallen aufgehoben worden. Bis zur Gründung des Bistums als eine Art Nachfolge brauchte es langwierige Verhandlungen.

WELCHE RÜCKMELDUNGEN GAB ES ZUR KANDIDATENLISTE AUS ROM?

Ob der Papst Einwände gegen einen oder mehrere Kandidaten auf der Liste hatte, wird nicht bekanntgegeben. Das bleibe «auf ewig geheim», hiess es vom Bistum auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

WIE ÄUSSERTE SICH DAS KATHOLISCHE PARLAMENT ZU DEN KANDIDATEN?

Die 180 Mitglieder des Katholischen Kollegiums erhielten die Liste mit den sechs Namen erst kurz vor der Sitzung am Dienstagvormittag – also kurz vor der eigentlichen Wahl. Sie konnten drei Kandidaten als «mindergenehm» bezeichnen. Ob sie das taten, wird nicht bekanntgegeben. Die Sitzung war nicht öffentlich. Das Resultat wurde danach dem Domkapitel mitgeteilt.

WERDEN DIE NAMEN DER NUN NICHT GEWÄHLTEN KANDIDATEN BEKANNTGEGEBEN?

Offiziell nicht. Die Namen sind aber unter anderem den 180 Mitgliedern des Kollegiums bekannt. Vom Bistum heisst es, das Domkapitel und das Kollegium seien zur Geheimhaltung verpflichtet. Niemand könne aber garantieren, dass nichts nach aussen dringe.

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