Drei Kantone dürfen nach Basler Panne im Juni E-Voting durchführen

Die drei Kantone St. Gallen, Graubünden und Thurgau dürfen am 14. Juni elektronische Abstimmungen durchführen. Die Bundeskanzlei hat ihnen die Zulassung erteilt. Am 8. März konnten in Basel-Stadt wegen einer Panne 2048 elektronisch abgegebene Stimmen nicht ausgezählt werden.

Die drei Kantone in der Ostschweiz hätten nach diesem Vorfall ihre Prozesse überprüft, schrieb die Bundeskanzlei am Freitag. Das von ihnen genutzte E-Voting-System der Post stehe nicht in Zusammenhang mit den Geschehnissen in Basel. Angesichts der Massnahmen in den drei Kantonen sei ein ähnlicher Vorfall sehr unwahrscheinlich.
Unter anderem werden in den drei E-Voting-Kantonen nun zusätzliche Typen von Speichermedien genutzt und die Checklisten für die operativen Schritte angepasst. Das soll sicherstellen, dass keine Handgriffe ausgelassen werden, und dass das Vier-Augen-Prinzip konsequent eingehalten wird.
In Basel-Stadt konnten am 8. März 2048 elektronisch abgegebene Stimmen nicht entschlüsselt und ausgezählt werden. Grund waren laut der Bundeskanzlei Unregelmässigkeiten beim Umgang mit Pin-geschützten USB-Sticks. Die Regierung von Basel-Stadt entschied, die E-Voting-Versuche im laufenden Jahr auszusetzen.





