Fall Hefenhofen (TG): Prozess gegen Ex-Kantonstierarzt gestartet

Keystone-SDA
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Amriswil-Romanshorn 24.01.2024 - 21:55

Ein ehemaliger Kantonstierarzt muss sich unter anderem wegen Tierquälerei vor Gericht verantworten. Der Fall Hefenhofen hatte bereits 2017 Schlagzeilen gemacht.

Fall Hefenhofen Pferde Militär
Das Militär hatte im Fall Hefenhofen Dutzende Tiere abgeholt. (Archivbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • In Frauenfeld (TG) müssen sich vier ehemalige Kantonsangestellte vor Gericht verantworten.
  • Angeklagt sind der einstige Leiter des Veterinäramtes und drei seiner Mitarbeiter.
  • Sie sollen massiv gegen Tierschutzvorgaben verstossen und sich bereichert haben.

Am Mittwoch startete am Bezirksgericht Frauenfeld (TG) der Prozess gegen den ehemaligen Thurgauer Kantonstierarzt Paul W. Mit ihm angeklagt sind drei weitere Ex-Angestellte des kantonalen Veterinäramtes. Den Beschuldigten im Fall Hefenhofen werden diverse Verfehlungen vorgeworfen, darunter Tierquälerei.

Fall Hefenhofen soll verschleppt worden sein

Am ersten Prozesstag ergriff auch der Anwalt des Landwirts aus Hefenhofen, der als Privatkläger auftrat, das Wort. Er erinnerte daran, dass sein Mandant in erster Instanz von den Vorwürfen der Tierquälerei freigesprochen worden war.

Fall Hefenhofen Protest Plakat
Den zuständigen Stellen wurden im Fall Hefenhofen immer wieder schwere Vorwürfe gemacht. (Archivbild) - keystone

Die Strafuntersuchungen gegen den damaligen Kantonstierarzt und weitere Kantonsangestellte seien hingegen verschleppt worden. Die Anklageschrift sei unvollständig und mangelhaft, etwa bezüglich der «widerrechtlichen» Hofräumung.

Diverse Anklagepunkte gegen Veterinär

Dem einstigen Leiter des Veterinäramtes wird gemäss Anklage der Staatsanwaltschaft Untätigkeit im Vollzug von Tierschutzvorschriften vorgeworfen.

Fall Hefenhofen Tierarzt Prozess
Der Ex-Kantonstierarzt Paul W. ist einer der Angeklagten im Prozess um den Fall Hefenhofen. (Archivbild) - keystone

Die Anklagepunkte reichen von Amtsmissbrauch, Begünstigung und Tierquälerei über Gläubigerschädigung und ungetreuer Geschäftsbesorgung, Sachentziehung, Diebstahl bis hin zu Nötigung.

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