Freisprüche für Veterinärbeamte im Fall Hefenhofen TG bleiben

Keystone-SDA
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Frauenfeld,

Das Thurgauer Obergericht wies die Berufung eines Pferdezüchters im Tierschutzfall Hefenhofen TG ab.

Tierschutzfall Hefenhofen
Der Gerichtsfall gründet auf Strafanzeigen aus dem Jahr 2017 wegen Missständen auf dem Hof des Pferdezüchters aus Hefenhofen. (Archivbild) - sda

Das Thurgau Obergericht ist gemäss einer Mitteilung auf die Berufung eines Pferdezüchters nicht eingetreten. Diese richtete sich gegen die erstinstanzlichen Freisprüche von vier Mitarbeitern des kantonalen Veterinäramts im Tierschutzfall Hefenhofen TG.

Die vier teilweise einstigen Mitarbeiter des Thurgauer Veterinäramts, darunter der Ex-Amtstierarzt und sein damaliger Stellvertreter, standen im März 2024 vor dem Bezirksgericht Frauenfeld. Die Staatsanwaltschaft warf ihnen Amtsmissbrauch, versuchte Nötigung und weitere Verfehlungen vor.

Das Bezirksgericht Frauenfeld sprach die vier Beschuldigten von allen Anklagepunkten frei. Dagegen erklärte der Bauer, der sich als Privatkläger im Verfahren gegen die Veterinärbeamten beteiligte, Berufung vor dem Obergericht. Gleichzeitig ersuchte er um Gewährung der unentgeltlichen Prozessführung im Berufungsverfahren.

Dies wurde abgelehnt, wie aus dem Entscheid des Thurgauer Obergerichts hervorgeht. Weil der Bauer daraufhin den verlangten Kostenvorschuss nicht bezahlte, trat das Obergericht nicht auf die Berufung ein.

Freisprüche im Tierschutzfall Hefenhofen bleiben bestehen

Es bleibe bei den vorinstanzlichen Freisprüchen. Damit sei dieser Teil des Verfahrenskomplexes im Fall Hefenhofen abgeschlossen, schrieb das Obergericht weiter. Der Nichteintretens-Entscheid ist jedoch nicht rechtskräftig. Diesen könnte der Bauer beim Bundesgericht anfechten.

Der Gerichtsfall gründet auf Strafanzeigen aus dem Jahr 2017 wegen Missständen auf dem Hof des Pferdezüchters aus Hefenhofen. Zuvor kursierten Bilder von abgemagerten und toten Pferden in den Medien. Unter grossem öffentlichem Druck wurde schliesslich der Hof geräumt und 90 Pferde beschlagnahmt und später versteigert.

Der betroffene Bauer stand im März 2023 in einem separaten Verfahren unter anderem wegen mehrfacher Tierquälerei vor dem Bezirksgericht Arbon. Dieses sprach den ehemaligen Pferdezüchter von zahlreichen Vorwürfen frei. Es wertete die meisten vorgebrachten Beweise gegen den vorbestraften Tierquäler als nicht verwertbar.

Das Thurgauer Obergericht hob diese Freisprüche später jedoch auf und wies den Fall ans Bezirksgericht zurück. Dort ist er aktuell hängig.

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