Hat Knallerei in Kreuzlingen bald ein Ende?

Der Gemeinderat hat es am Donnerstag in der Hand, ein Feuerwerksverbot zu erlassen. Der Stadtrat legt ihm eine Botschaft auf Grundlage einer Motion vor.

Am 23. Januar 2025 reichte Gemeinderätin Ramona Zülle mit 21 Mitunterzeichnenden eine Motion «Feuerwerksverbot in Kreuzlingen» vor.
Diese wurde am 8. Mai 2025 begründet und am 13. November 2025 für erheblich erklärt.
«Diese Motion ist die Grundlage für die Teilrevision des Reglements über die Delegation von verkehrs- und ordnungsdienstlichen Aufgaben sowie die Videoüberwachung». Das Verbot von Feuerwerk auf Stadtgebiet wird in das Reglement integriert, welches in «Sicherheitsreglement» umbenannt wird.
Motion mit wenig Spielraum
«Wir setzen das Feuerwerksverbot im Sinne der Motion um, eine Motion, die eng gefasst wurde und uns wenig Spielraum lässt», erklärt der zuständige Stadtrat Thomas Beringer. Orientiert habe sich der Stadtrat am Gegenvorschlag des Bundes zur Initiative «Feuerwerksverbot».

Der Gegenvorschlag sei aber abgelehnt worden. Dennoch halte sich der Stadtrat an die Leitplanken: Das Verbot betrifft in Kreuzlingen lautes Feuerwerk wie Knallkörper und Raketen. Erlaubt bleibt Feuerwerk mit geringfügiger Lärmbelastung wie Vulkane.
In diesen Fällen sei der Stadtrat der Meinung, dass diese Art von Feuerwerk keine Gefährdung oder Beeinträchtigung für Tiere hervorgehe. Ebenso sei von einer geringen Umweltbelastung auszugehen, da keine Reste des Feuerwerks unkontrolliert niedergingen.
Das Fantastical muss sich keine Sorgen um das Feuerwerk machen: «Ausnahmen vom Verbot können bewilligt werden, sofern ein öffentliches Interesse am Feuerwerk besteht, welches das Interesse am Schutz von Mensch und Tier und Umwelt überwiegt. Die Silvester und Bundesfeier begründen nicht zum vornherein ein überwiegend öffentliches Interesse», heiss es im entsprechenden Artikel.
Beim Fantastical handle es sich ohnehin um ein vom Kanton bewilligtes Feuerwerk, ergänzt Beringer.
Schwierige Kontrolle
Für die Erteilung von Ausnahmebewilligungen, die mit Auflagen verbunden sind, ist die Abteilung Sicherheit und Häfen zuständig. Eine Ausnahmebewilligung könne die Verpflichtung enthalten, abgebrannte Reste des Feuerwerks fachgerecht zu entsorgen.
Zudem seien Ausnahmebewilligungen gebührenpflichtig. Bei der Kontrolle werde es schwieriger, gibt auch Stadtpräsident Thomas Niederberger zu.
Die Stadt dürfe das nicht, Verstösse gegen das Feuerwerksverbot müssten bei der Kantonspolizei angezeigt werden. Strafen seien entweder als Verstoss der Ruhestörung oder als Ungehorsam gegen amtliche Verfügung geregelt.
Vor Silvester und dem Nationalfeiertag mache die Stadt öffentlich auf die Bestimmungen aufmerksam. Wer auf dem Gebiet der Stadt Kreuzlingen pyrotechnische Gegenstände zum Verkauf anbietet, muss die Kundschaft auf das städtische Feuerwerksverbot aufmerksam machen.
«Wir können den Verkauf der Artikel, auch derjenigen, die in Kreuzlingen nicht abgefeuert werden dürfen, nicht verbieten», so Thomas Niederberger. In Kreuzlingen gekaufte Raketen könnten ja beispielsweise in einer Nachbargemeinde in den Himmel geschossen werden.
Wenn der Gemeinderat am 3. September der Teilrevision zustimmt, beginnt eine dreimonatige Referendumsfrist.
Verstreicht diese ungenutzt, kann der Stadtrat das Reglement in Kraft setzen. «Wir planen dies auf den 1. Januar 2027», erklärt Thomas Beringer.
Hinweis
Dieser Artikel ist zuerst in den «Kreuzlinger Nachrichten» erschienen.






