Konsum nimmt zu: St. Gallen schafft Drogenraum für Crack und Heroin

Die Stadt St. Gallen plant einen Drogenkonsumraum. Für die Pilotphase von 2027 bis 2029 beantragt der Stadtrat 4,2 Millionen Franken.

Das Wichtigste in Kürze
- In der Stadt St. Gallen nimmt der Konsum von Kokain, Crack und Heroin zu.
- Bewährte Konzepte stossen zunehmend an ihre Grenzen.
- Ein neuer Konsumraum soll suchtbetroffenen Menschen einen geschützten Ort bieten.
Hintergrund ist nach dem 19-seitigen stadträtlichen Bericht die deutliche Zunahme des Konsums von Kokain, insbesondere Kokainderivaten Crack und Freebase, sowie von Heroin. Die steigende Verfügbarkeit dieser Substanzen fördert den Konsum und eine rasche Entwicklung der Abhängigkeit.
Bewährte Konzepte wie die enge Zusammenarbeit zwischen Polizei und Stiftung Suchthilfe stossen nach dem Stadtrat zunehmend an ihre Grenzen. Der neue Konsumraum soll suchtbetroffenen Menschen einen geschützten Ort bieten, um mitgebrachte Substanzen unter hygienischen Bedingungen und fachlicher Aufsicht zu konsumieren.

So können auch gesundheitliche Überdosierungen, Infektionen und Verletzungen minimiert werden. Gleichzeitig soll der öffentliche Raum entlastet werden. Vorgesehen ist auch eine wissenschaftliche Begleitung, um Erkenntnisse für die Weiterentwicklung zu gewinnen.
Stadt muss Million investieren
Als Standort wählte der Stadtrat die städtische Liegenschaft an der Lagerstrasse 2/4. Die Nutzung ist laut einer Mitteilung der Stadt auf maximal 15 Jahre angelegt bis zur späteren Entwicklung des Areals Bahnhof Nord. Es wird ein neuer Zugang von Westen eingerichtet mit Zugangskontrolle und Sicherheitsschleuse.
Ein grosser Kostenfaktor ist der aus hygienischen Gründen erforderliche Einbau einer Lüftungsanlage im Erdgeschoss. Die Investitionskosten belaufen sich auf rund eine Million, die die Stadt allein zu tragen hat.
Die Stiftung für Suchthilfe, die die Führung des Betriebs übernimmt, mietet die Räumlichkeiten zu einem Nettomietzins von 96‘000 Franken. Der Pilotbetrieb soll im Frühjahr 2027 aufgenommen werden.
Pro Schicht fünf Fachpersonen
Die Betreuung erfolgt durch Fachpersonen aus den Bereichen Sozialarbeit, Betreuung und Gesundheit sowie durch Sicherheitsmitarbeitende. Pro Schicht werden fünf Fachpersonen eingesetzt.
Die Finanzierung erfolgt gemeinsam durch Stadt und Kanton St. Gallen sowie weitere Kantone und Gemeinden, ist allerdings noch nicht definitiv geregelt.
Kleinhandel wird toleriert
Gewerbsmässiges Handeln mit Betäubungsmitteln soll nicht toleriert werden. Dagegen wird der Umgang mit geringfügigen, unmittelbar konsumbezogenen Transaktionen zwischen Nutzerinnen und Nutzern im Rahmen einer mit den Polizei- und Strafverfolgungsbehörden abgestimmten Vollzugspraxis geregelt.
Gleichzeitig soll eine Verlagerung des Kleinhandels in den öffentlichen Raum möglichst vermieden werden.
Hinweis
Dieser Artikel ist zuerst in den «St. Galler Nachrichten» erschienen.






