Ostschweizer Jäger schiesst nachts Hirsche – Strafe

Ein Jäger hat im Jagdgebiet Amden SG in nächtlichen Aktionen illegal vier Hirsche erlegt. Dabei gab er an, die Tiere noch vor Sonnenuntergang erlegt zu haben.

Das Wichtigste in Kürze
- Ein Mann steht im Kanton St. Gallen vor Gericht, da er in der Nacht auf die Jagd ging.
- Insgesamt schoss er seit 2023 vier Rothirsche, wobei er angab, diese vor Sonnenuntergang erlegt zu haben.
- Vor Gericht rechtfertigt er sein Handeln: Dieses Vorgehen sei «ganz geläufig in Jagdkreisen».
Ein Jäger muss sich im Kanton St. Gallen vor Gericht verantworten und tätigt dabei fragwürdige Aussagen. Im Schutz der Nacht war der Mann mehrere Male auf der Jagd und erlegte dabei vier Rothirsche, berichtet die «Linth-Zeitung».
Da es verboten ist, in der Nacht zu jagen, verfälschte er die Abschusszeiten, als er die Abschüsse beim Jagdoberamm meldete. Auch weil er keine Waffentragbewilligung für die Jagdbüchse besass, musste er sich Mitte September vor Gericht verantworten.
Bei einem der nächtlichen Jagdgänge des Mannes, die zwischen 2023 und 2025 stattfanden, war es laut Anklageschrift bereits «stockdunkel». Er habe die Hirsche bei seinen Jagdgängen mit einer Wärmebildkamera aufgespürt, schreibt die Zeitung. Dabei schoss er auch einen Hirsch an, ohne das verletzte Tier anschliessend aufzuspüren.
Der Mann sei jeweils mit seinem minderjährigen Sohn und mit seiner damaligen Partnerin unterwegs gewesen. Vor Gericht muss sich nun auch der Sohn verantworten, da bei ihm drei nicht registrierte Luftgewehre gefunden wurden.
Jäger erscheint ohne Anwalt vor Gericht
Einzig gegen die Ex-Freundin des Mannes wird nicht vorgegangen, was dem Hauptbeschuldigten nicht gefällt: «Was mich an dieser Geschichte stört, ist, dass mein Sohn auch bestraft wird. Meine Ex-Freundin, die ja auch dabei war, kommt einfach ungeschoren davon.»
Einen Anwalt hat der Jäger nicht. Grundsätzlich zeigt er sich vor Gericht geständig: «Ich habe die Zeit im Bericht zurückgeschraubt. Habe gedacht, dass ich noch etwas ‹spatzig› habe», sagte er.
Einzig die Vorwürfe, er habe ein Nachtsichtgerät und einen Schalldämpfer verwendet, streitet er ab. Die Staatsanwaltschaft forderte eine bedingte Gefängnisstrafe von neun Monaten, eine Busse von 2500 Franken und einen Entzug der Jagdberechtigung.
«Das ist aber ganz geläufig in Jagdkreisen»
Der nächtliche Jäger wettert danach gegen die geforderte Strafe und tätigt dabei fragwürdige Aussagen: «Also, diese Strafe finde ich schon übertrieben. Man könnte meinen, ich hätte jemanden umgebracht. Das ist aber ganz geläufig in Jagdkreisen.»
Der Einzelrichter kommentiert die Aussage in der Urteilsbegründung wie folgt: «Es kann durchaus sein, dass das in Jagdkreisen gang und gäbe ist. Das schockiert mich fast schon mehr». Es sei aber trotzdem nicht in Ordnung, so der Einzelrichter.
Er spricht den Jäger der mehrfachen Vergehen und Übertretungen gegen das Jagd- und das Waffengesetz sowie der vorsätzlichen Tierquälerei schuldig. Das führt zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à je 160 Franken (total 28'800 Franken).
Diese fällt jedoch nur an, wenn er innert drei Jahren erneut straffällig würde. Definitiv bezahlen muss er aber eine Busse von 1800 Franken und die Verfahrenskosten von 10'300 Franken. Zudem wird ihm die Jagdberechtigung für fünf Jahre entzogen.












