St. Galler Kantonsrat schränkt Wohnfreiheit von Flüchtlingen ein

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Stadt St. Gallen,

Im Kanton St. Gallen dürfen anerkannte Flüchtlinge mit Sozialhilfe ihren Wohnort nicht mehr selbst bestimmen.

Flüchtlinge
Im Kanton St. Gallen dürfen Flüchtlinge mit Sozialhilfe ihren Wohnort nicht mehr frei wählen. (Archivbild) - dpa

Im Kanton St. Gallen können anerkannte Flüchtlinge, die Sozialhilfe beziehen, den Wohnort nicht mehr selber wählen. Mitte-EVP und SVP setzten im Kantonsrat eine rechtlich umstrittene Gesetzesänderung durch.

Mitte-EVP- und SVP argumentierten, dass in einigen Gemeinden wie Kirchberg «eine grössere Gemeinschaft von anerkannten Flüchtlingen aus dem gleichen Herkunftsland» entstanden sei. Dies erschwere die Integration.

In einer Motion wurde eine Änderung des Sozialhilfegesetzes verlangt. Damit soll es möglich werden, dass anerkannten Flüchtlingen, die Sozialhilfe beziehen, Wohnungen in Gemeinden zugewiesen werden können.

Die Regierung legte eine Vorlage vor, die sie selber als bundes- und völkerrechtsrechtswidrig bezeichnete. Sie stützte sich dabei auf ein Gutachten der Universität Freiburg ab. Kernpunkt ist das «Gleichbehandlungsprinzip»: Anerkannte Flüchtlinge dürfen in der Sozialhilfe nicht anders behandelt werden als die einheimische Bevölkerung.

SVP beauftragt Gutachten gegen Regierung

Für die Sitzung der vorberatenden Kommission gab die SVP beim ehemaligen Bundesrichter Hansjörg Seiler ein weiteres Gutachten in Auftrag. Es vertrete eine gegenteilige Meinung als diejenige der Regierung, erklärte die Mitte-EVP-Fraktion.

Im Rat wehrte sich nur die SP-Grüne-GLP-Fraktion gegen die Vorlage, unterlag aber gegen die Mehrheit von FDP, Mitte-EVP und SVP mit 90 gegen 21 Stimmen bei einer Enthaltung.

Danach diskutierte der Rat über einen Rückweisungsantrag der FDP. Die Kommission müsse die rechtliche Ausgangslage nochmals abklären, hiess es darin. Man solle nicht ohne Not riskieren, dass die Gesetzesänderung vom Bundesgericht aufgehoben werde.

Der Sprecher der Mitte-EVP-Fraktion entgegnete, es sei an den Gerichten, zu überprüfen, ob die Vorlage rechtmässig ist. Der Rückweisungsantrag wurde mit 66 gegen 47 Stimmen abgelehnt.

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