St. Galler Polizei: FDP will mehr Kameras – SP warnt

Die FDP will Bodycams und automatische Kontrollschild-Checks bei der Polizei. Die SP warnt vor Überwachung unbescholtener Menschen und fordert harte Kontrollen.

Automatisierte Fahrzeugfahndung bedeutet, dass Kameras Kontrollschilder vorbeifahrender Autos erfassen und automatisch mit Fahndungsdatenbanken abgleichen. Das kann etwa bei gestohlenen Fahrzeugen, nicht versicherten Autos oder konkreten polizeilichen Fahndungen helfen.
Das Bundesgericht hat im August die Berner Regelung zur automatisierten Fahrzeugfahndung teilweise geschützt, aber auch klare Grenzen gezogen. Aufgehoben wurden unter anderem Bestimmungen, die Aufnahmen von Fahrzeuginsassen bei Treffern erlaubt hätten.
Ebenso beanstandet wurde die Speicherung von Daten ohne Treffer für spätere Ermittlungen. Das Gericht verlangte insbesondere die Löschung von Nicht-Treffern und die Protokollierung konkreter Fahndungsaufträge. Zudem darf die Technologie nicht zu einer flächendeckenden Überwachung führen.
Auch die Berner Regelung zu Bodycams wurde aufgehoben. Der Grund: Sie war nach Einschätzung des Gerichts zu stark auf Strafverfolgung und Beweissicherung ausgerichtet. Kantone dürfen Bodycams primär zur Prävention und Deeskalation regeln.
In St. Gallen fehlt derzeit eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage für automatisierte Fahrzeugfahndung und für Bodycams. Eine frühere Vorlage zur Fahrzeugfahndung war im Kantonsrat zurückgewiesen worden. Nun wollen FDP-Kantonsräte von der Regierung wissen, welche Konsequenzen sie aus dem Berner Urteil zieht.
Das sagt die FDP
Für FDP-Kantonsrat Ruben Schuler ist das Urteil ein Auftrag an St. Gallen. Es brauche klare gesetzliche Regeln für Bodycams, Videoüberwachung und automatisierte Fahrzeugfahndung. Das heutige Polizeigesetz sei veraltet und erschwere die Arbeit der Polizei.

Schuler will nicht zwingend warten, bis die Totalrevision des Polizeigesetzes abgeschlossen ist. Bis ein neues Gesetz vorliege, werde es mehrere Jahre dauern. Bei dringlichem Regelungsbedarf könne der Kantonsrat schon vorher einzelne Bestimmungen beschliessen.
Später könnten diese in das vollständig revidierte Gesetz übernommen werden. Bei der automatisierten Fahrzeugfahndung will Schuler den Einsatz nicht auf Personen mit entzogenem Führerausweis beschränken. Das Bundesgericht habe eine kantonale Regelung geschützt, die die Prävention von Verbrechen und Vergehen ins Zentrum stelle.
Die automatische Fahrzeugfahndung könne damit zu einem Instrument der Gefahrenabwehr werden. Für die FDP reichen die Leitplanken des Bundesgerichts grundsätzlich aus. Wenn Daten von Fahrzeugen ohne Treffer gelöscht und Fahndungsaufträge dokumentiert würden, sei eine geheime Massenüberwachung ohne konkreten Anlass verhindert.
Auch Bodycams sollen aus Sicht Schulers möglich werden. Sie könnten bei Anhalte- und Kontrollsituationen eingeschaltet werden, gewalttätige Übergriffe auf Polizistinnen und Polizisten verhindern und deeskalierend wirken. Sinnvoll seien sie etwa bei Demonstrationen, bei häuslicher Gewalt, bei aggressiven oder bewaffneten Personen sowie bei Personenkontrollen mit Konfliktpotenzial.
Wichtig sei, dass Betroffene erkennen könnten, wenn eine Bodycam aufzeichne. Für Details zu Aktivierung, Speicherung, Zugriff und Kontrolle will die FDP eine spätere Gesetzesberatung abwarten.
Das sagt die SP
SP-Kantonsrätin Katrin Schulthess sieht im Berner Urteil keinen Freipass für neue Überwachungstechnik. Das Bundesgericht habe vor allem beschrieben, welche Mindestbedingungen zwingend erfüllt sein müssten. Für den Einsatz automatisierter Fahrzeugfahndung gebe es im Kanton St. Gallen heute keine Rechtsgrundlage.
Schulthess hält fest, dass die Technik die Polizeiarbeit erleichtern und effizienter machen könnte. Sie stellt aber infrage, ob jedes gestohlene Fahrzeug, eine fehlende Haftpflichtversicherung oder jede entzogene Fahrberechtigung den Einsatz einer so weitreichenden Technologie rechtfertigt. Ihre Hauptsorge betrifft Menschen, die nicht im Verdacht einer Straftat stehen.

Werden Daten nicht sofort gelöscht, könne ein Bewegungsarchiv über unbeteiligte Personen entstehen. Das sei ein schwerer Eingriff in den Persönlichkeitsschutz. Dass das Bundesgericht die Löschung von Nicht-Treffern und die Protokollierung einzelner Fahndungsaufträge verlangt, genügt Schulthess nicht.
Die Regierung habe zwar bei der früheren St. Galler Vorlage zugesichert, Bilddaten bei einem Nicht-Treffer innert Sekunden zu löschen. Ohne unabhängige Prüfung bleibe dies aber ein Versprechen. Die SP-Kantonsrätin fordert deshalb eine Kontrollstelle ausserhalb der Kantonspolizei.
Dazu sollen kurze Aufbewahrungsfristen, klar begrenzte Einsatzorte und transparente Regeln im Gesetz stehen. Eine Einzelvorlage zur automatisierten Fahrzeugfahndung lehnt Schulthess ab. Sie spricht von «Zwängerei», wenn eine Totalrevision des Polizeigesetzes beschleunigt werde, um ein einzelnes umstrittenes Instrument rasch einzuführen.
Die SP will die Frage im Rahmen der gesamten Revision beraten. Bei Bodycams ist Schulthess nicht grundsätzlich dagegen. Sie könnte sich Kameras bei drohender körperlicher Gewalt, häuslicher Gewalt, aggressiven oder bewaffneten Personen und bei erfahrungsgemäss eskalierenden Kontrollen vorstellen.
Der Zweck müsse jedoch Prävention und Deeskalation sein, nicht die spätere Beweissicherung. Nicht vertretbar wären Bodycams nach ihrer Auffassung bei Routineeinsätzen und Verkehrskontrollen ohne konkretes Konfliktpotenzial. Betroffene müssten informiert werden. Auch Einsicht in Aufnahmen und Löschfristen müssten klar geregelt sein.
Das wären die Konsequenzen
Für Autofahrerinnen und Autofahrer geht es um die Frage, ob ihre Kontrollschilder künftig automatisiert erfasst werden dürfen, obwohl sie selbst nichts mit einer Straftat zu tun haben. Bei einem System mit sofortiger Löschung würde ein Fahrzeug ohne Fahndungstreffer nach kurzer Zeit wieder aus dem System verschwinden. Bei einer weitergehenden Speicherung könnten aus solchen Daten Bewegungsprofile entstehen.
Die FDP vertraut darauf, dass Löschpflicht und Protokollierung den nötigen Schutz schaffen. Die SP will zusätzlich eine unabhängige Stelle, die überprüft, ob die Polizei die Vorgaben wirklich einhält. Für Personen, die in eine Polizeikontrolle oder einen Konflikteinsatz geraten, geht es um Bodycams.
Sie könnten Polizeikräfte vor Gewalt schützen und Situationen beruhigen. Gleichzeitig würden sie Gespräche, Handlungen und möglicherweise sehr persönliche Momente aufzeichnen. Die FDP will Bodycams als sichtbares Präventionsinstrument ermöglichen.
Die SP akzeptiert sie nur bei einem konkreten Gewalt- oder Eskalationsrisiko. Beide Seiten verlangen, dass der Einsatz erkennbar und gesetzlich geregelt sein muss. Noch ist offen, ob die St. Galler Regierung eine rasche Einzelvorlage ausarbeitet oder das Thema erst in der Totalrevision des Polizeigesetzes behandelt.
Klar ist: Bevor im Kanton neue Kameras auf Streife gehen oder Kontrollschilder automatisiert geprüft werden, muss der Kantonsrat festlegen, was die Polizei darf und welche Daten sie nicht behalten darf.
Hinweis
Dieser Artikel ist zuerst in den «St. Galler Nachrichten» erschienen.




