St. Galler Staatsanwaltschaft büsst Hundehalter wegen Tierquälerei

Die St. Galler Staatsanwaltschaft hat einen Hundehalter wegen vorsätzlicher Tierquälerei mit einer bedingten Geldstrafe und einer Busse bestraft. Seine Bulldogge wies bei einer Kontrolle mehrere gesundheitliche Probleme aufgrund vernachlässigter Pflege auf.

In der Wohnung des arbeitslosen Hundehalters in St. Gallen roch es stark nach Fäkalien, heisst es im Strafbefehl der St. Galler Staatsanwaltschaft. Dem Hund sei es nur ungenügend gewährt worden, sich im Freien zu bewegen. Er habe weder mit Tageslicht noch mit Menschen oder anderen Hunden genügend Kontakt gehabt.
Eine tierärztliche Untersuchung des Hundes ergab ausserdem mehrere gesundheitliche Probleme. Hochgradig überlange Krallen führten zu einer «deutlichen Fehlstellung» der Pfoten. Zudem wies «Rocky» verklebte und mit Schmutz behaftete Gesichtsfalten auf. Sein Fell war fettig und ungepflegt.
Verschmutzt waren auch die Gehörgänge des Tieres. Bei der Reinigung dieser habe es «eine ausgeprägte Schmerzreaktion» gezeigt, ist im Strafbefehl weiter festgehalten. Das zeige, dass es unter einer schmerzhaften Reizung oder entzündlichen Veränderungen litt.
Ausserdem stellte das tierärztliche Personal drei lockere Schneidezähne sowie mittel- bis hochgradigen Zahnsteinbefall an den Backenzähnen fest.
Wegen vorsätzlicher Tierquälerei und Übertretungen des Tierschutzgesetzes bestraft die Staatsanwaltschaft den Hundehalter mit einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 30 Franken.
Hinzu kommen zwei Bussen von 240 sowie 300 Franken, beziehungsweise eine Ersatzfreiheitsstrafe von drei Tagen. Bezahlen muss der Mann auch Gebühren und Auslagen der Staatsanwaltschaft in der Höhe von 350 Franken.





