St. Gallen

    St. Galler Staatsanwaltschaft büsst Hundehalter wegen Tierquälerei

    Keystone-SDA Regional
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    Stadt St. Gallen,

    Die St. Galler Staatsanwaltschaft hat einen Hundehalter wegen vorsätzlicher Tierquälerei mit einer bedingten Geldstrafe und einer Busse bestraft. Seine Bulldogge wies bei einer Kontrolle mehrere gesundheitliche Probleme aufgrund vernachlässigter Pflege auf.

    Die St. Galler Staatsanwaltschaft bestraft einen Hundehalter, weil er seine Bulldogge vernachlässigte.
    Die St. Galler Staatsanwaltschaft bestraft einen Hundehalter, weil er seine Bulldogge vernachlässigte. - KEYSTONE/DPA Deutsche Presse-Agentur GmbH/MONIKA SKOLIMOWSKA

    In der Wohnung des arbeitslosen Hundehalters in St. Gallen roch es stark nach Fäkalien, heisst es im Strafbefehl der St. Galler Staatsanwaltschaft. Dem Hund sei es nur ungenügend gewährt worden, sich im Freien zu bewegen. Er habe weder mit Tageslicht noch mit Menschen oder anderen Hunden genügend Kontakt gehabt.

    Eine tierärztliche Untersuchung des Hundes ergab ausserdem mehrere gesundheitliche Probleme. Hochgradig überlange Krallen führten zu einer «deutlichen Fehlstellung» der Pfoten. Zudem wies «Rocky» verklebte und mit Schmutz behaftete Gesichtsfalten auf. Sein Fell war fettig und ungepflegt.

    Verschmutzt waren auch die Gehörgänge des Tieres. Bei der Reinigung dieser habe es «eine ausgeprägte Schmerzreaktion» gezeigt, ist im Strafbefehl weiter festgehalten. Das zeige, dass es unter einer schmerzhaften Reizung oder entzündlichen Veränderungen litt.

    Ausserdem stellte das tierärztliche Personal drei lockere Schneidezähne sowie mittel- bis hochgradigen Zahnsteinbefall an den Backenzähnen fest.

    Wegen vorsätzlicher Tierquälerei und Übertretungen des Tierschutzgesetzes bestraft die Staatsanwaltschaft den Hundehalter mit einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 30 Franken.

    Hinzu kommen zwei Bussen von 240 sowie 300 Franken, beziehungsweise eine Ersatzfreiheitsstrafe von drei Tagen. Bezahlen muss der Mann auch Gebühren und Auslagen der Staatsanwaltschaft in der Höhe von 350 Franken.

    Kommentare

    User #5043 (nicht angemeldet)

    Und wie sieht es mit der Nahrung aus? Meist wird da doch Alkohol getrunken oder viel geraucht. Und der Hund wird dann nicht richtig gefüttert. Ausreichend Futter Kein frisches Wasser . Da hört man nie nix , dabei bin ich mir sicher das dies auch ein riesen Problem ist.

    User #2172 (nicht angemeldet)

    Arme Fellnase, hoffe Du bist jetz an einem besseren Ort und Du nicht mehr bei dem Tierquäler sein musst, Italien machts vor mit den harten Strafen bei Tierquälerei, die Schweiz hat einfach eine Kuscheljustiz, das macht mich wütend😡

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