St. Galler Vereine kritisieren Kontrollen des Steueramtes

Keystone-SDA Regional
Keystone-SDA Regional

Stadt St. Gallen,

Die Vereine in St. Gallen sehen sich mit steigenden bürokratischen Hürden konfrontiert, während die Regierung kaum Spielraum für Änderungen sieht.

Das Bild zeigt Büromaterialien wie Taschenrechner und Kugelschreiber.
Immer mehr Vereine müssten Steuererklärungen ausfüllen. (Symbolbild) - pixabay

In einem parteiübergreifend eingereichten Vorstoss aus dem St. Galler Kantonsrat ist die Steuerverwaltung kritisiert worden. Immer mehr Vereine müssten Steuererklärungen ausfüllen. Die Regierung verteidigt die aktuelle Praxis und sieht kaum Möglichkeiten für Änderungen.

Immer mehr St. Galler Vereine meldeten, dass sie Post vom Steueramt erhielten, hiess es im gemeinsamen Vorstoss von Andreas Broger (Mitte), Jens Jäger (FDP) und Christian Vogel (SVP). Die Vereine würden aufgefordert, die Buchhaltung und Belege der letzten Jahre einzureichen. Dies sei für die Kassiere, die ihre Tätigkeit meist ehrenamtlich ausführten, eine Belastung.

Danach folgten «lange Prüfungs- und Veranlagungszeiträume». Bei der erstmaligen Steuerpflicht gebe es eine rückwirkende Veranlagung, deren Konsequenz Zahlungen für die letzten Vereinsjahre seien. Es resultierten zumeist geringe Steuerrechnungen.

Steuerregeln und ihre Auswirkungen

Die drei Parlamentarier forderten die Regierung auf, sie solle aufzeigen, wie sie die Vereine von den bürokratischen Formalitäten rund um die Steuerpflicht entlasten könnte.

Inzwischen liegt die ausführliche Antwort vor. Die Regierung verweist darin auf das Bundesrecht, das die Steuerpflicht für juristische Personen regle. «Ein Freiraum für Kantone besteht hier nicht.»

Die meisten Vereine seien steuerpflichtig. Die Regierung zählt Musik- oder Sportvereine, andere gesellige Vereine, aber auch Berufsorganisationen und Fachverbände auf.

Sie erklärt, wie die Steuern jeweils berechnet werden. Gewinne unter 5000 Franken würden nicht besteuert. Und: Mitgliederbeiträge zählten nicht zum Gewinn. Auf das Eigenkapital von Vereinen unter 50'000 falle keine Kapitalsteuer an.

Vereinsbesteuerung in der Praxis

Das Steueramt verfolge einen «pragmatischen Ansatz». Im Fokus stünden Vereine, bei denen es Hinweise gebe, dass sie die steuerbaren Freigrenzen überschritten oder hohe Umsätze erzielten. Falls sie nicht schon gemeldet seien, würden sie vom Steueramt angeschrieben.

Wenn sich nach zwei bis drei Steuerperioden zeige, dass der Verein wegen der Freibeträge keine Steuern zu zahlen habe, werde ihm mitgeteilt, dass keine Steuererklärung mehr eingereicht werden müsse, solange die Freigrenzen nicht überschritten werden.

Danach erhalte der Verein noch alle fünf bis zehn Jahre «zu Kontrollzwecken» Post vom Steueramt. 2015 wurden an 722 Vereine im Kanton St. Gallen eine Steuererklärung versandt.

Bis 2024 stieg diese Zahl auf 934. Die Steuereinnahmen daraus betrugen in den letzten zehn Jahren durchschnittlich 540'000 Franken pro Jahr. Rund 84 Prozent der Vereine zahlten weniger als 300 Franken jährlich, so die Regierung.

Mehr aus St. Gallen

St.Gallen
arbeitszeit
1 Interaktionen
Trotz US-Zöllen
fcsg
2 Interaktionen
Vogt und Co.