St.Galler Autofahrer filmt fünf eigene Raserfahrten mit Handy

Milena Zürcher
Milena Zürcher

Frauenfeld 21.06.2023 - 19:33

Ein St.Galler filmt sich ganze fünfmal dabei, wie er über die Autobahn rast. Diese Woche musste er sich nun vor dem Bezirksgericht Frauenfeld verantworten.

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Ein St.Galler filmte sich fünfmal, wie er über die Autobahn rast. (Symbolbild) - pexels

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein St.Galler Autofahrer filmte fünf Tempovergehen mit seinem Handy.
  • Diese Woche musste er sich nun vor dem Bezirksgericht Frauenfeld verantworten.
  • Zudem wurden bei einer Hausdurchsuchung «rechtswidrige Videoaufnahmen» beschlagnahmt.

Mit 190 Kilometer pro Stunde jagte ein St.Galler im Jahr 2018 über die Autobahn A1 bei Matzingen TG. Es sollte nicht sein einziges Tempovergehen bleiben: Im Februar desselben Jahres fuhr der damals 23-Jährige zur Mittagszeit beim Bürerstich auf der A1 Richtung Zürich mit einem Fiat Panda 169 Kilometer pro Stunde.

Im April beschleunigte er auf der gleichen Strecke – dieses Mal in der Nacht – bis auf 173 Kilometer pro Stunde. Mit einem Renault Laguna bretterte er zwei weitere Male mit 178 Kilometer pro Stunde und 187 Kilometer pro Stunde über die Autobahn.

Blöd: Alle fünf Raserfahrten hielt er mit dem Smartphone fest. Die Szene im April kommentiert er mit den folgenden Worten: «So, Jungs, neue Rekorde macht me do.»

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Autos fahren bei Nacht über eine Autobahn (Symbolbild) - dpa-infocom GmbH

Wie das «St.Galler Tagblatt» berichtet, musste sich der heute 28-Jährige für seine leichtsinnigen Taten diese Woche vor dem Bezirksgericht Frauenfeld verantworten. Ihm wird die mehrfache grobe Verletzung der Verkehrsregeln vorgeworfen.

Bereits im Oktober 2013 und im Juli 2016 wurde er von der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland wegen eines Raserdelikts verurteilt. Damals musste er den Führerschein auf Probe abgeben und eine verkehrspsychologische Begutachtung durchlaufen.

Fahren Sie regelmässig Auto?

Im aktuellen Verfahren spricht ihn das Bezirksgericht Frauenfeld schuldig. Er erhält eine Freiheitsstrafe von 18 Monaten, bedingt erlassen bei einer Probezeit von fünf Jahren.

Weiter wird ihm eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen je 100 Franken, bedingt erlassen bei einer Probezeit von zwei Jahren, auferlegt. Zudem muss er für die Verfahrenskosten aufkommen und eine Busse von 4000 Franken bezahlen. Dem kantonalen Strassenverkehrsamt zufolge wird ihm der Führerausweis für sicher fünf Monate entzogen.

Videos mit Gewaltdarstellung beschlagnahmt

Der Mann hat noch einiges mehr auf dem Kerbholz. Wegen eines weiteren Strafverfahrens wurde im Jahr 2020 eine Hausdurchsuchung angeordnet. In deren Rahmen beschlagnahmten Beamte eine Festplatte mit «rechtswidrigen Videoaufnahmen».

Auf einem Film war zu sehen, wie eine Frau am Boden mit Knüppeln geschlagen und enthauptet wird. Andere Aufnahmen zeigen, wie ein Mann aus wenigen Metern Distanz mit einem Kopfschuss getötet wird.

Der Anklageschrift zufolge hätten die Aufnahmen «weder einen wissenschaftlichen noch einen kulturellen Wert». Die Festplatte werde vernichtet.

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