Thurgau: Illegale Hanfanlage! Landesverweis für zwei Türken

Im September 2021 wurde im Kanton Thurgau eine illegale Hanfplantage hochgenommen. Zwei Türken und ein Afghane wurden jetzt abermals verurteilt.

Das Wichtigste in Kürze
- 2021 stellte die Kapo Thurgau Betäubungsmittel im Wert von 421'740 Franken sicher.
- Zwei Türken wurden deshalb des Landes verwiesen.
- Ihr afghanischer Gehilfe wurde ebenfalls verurteilt, darf aber bleiben.
Die Kapo Thurgau erhielt im September 2021 Hinweise auf eine Indoor-Hanfanlage, woraufhin sie bei einer Hausdurchsuchung 60 Kilogramm THC-Marihuana sicherstellte. Ausserdem konfiszierte sie 400 THC-haltige Hanfpflanzen, THC-haltiges Hanföl, Hanfsamen sowie Haschisch. Gesamtwert: 421'740 Franken.
Mithilfe einer eigenen Gesellschaft organisierten zwei Türken und ein Afghane die Herstellung der verbotenen Betäubungsmittel. Diese hatte sich gemäss «Thurgauer Zeitung» eigentlich der Produktion und dem Vertrieb pharmazeutischer Rohstoffe verschrieben.
Vor Gericht standen deshalb ein 37-jähriger türkischer Hauptangeklagter sowie sein 42-jähriger Cousin. Weiterhin beschuldigt wurde ein 34-jähriger afghanischer Staatsbürger.
Afghane wurde für Hilfsarbeiten angeheuert
Eigentlich hatte das Bezirksgericht Weinfelden bereits ein Urteil ausgesprochen. Nachdem ein Verteidiger der Angeklagten Berufung eingelegt hatte, wurde der Fall am Thurgauer Obergericht jedoch neu verhandelt.

Wie die «Thurgauer Zeitung» schreibt, sagte der 42-jährige Cousin aus, er sei nur zu Besuch in der Schweiz gewesen. Sowohl er als auch sein Verwandter sind arbeitslos.
Der afghanische Gehilfe wurde laut eigener Aussage an einer Tankstelle angesprochen und gefragt, ob er im Geschäft helfen wolle. Von da an verrichtete er Reinigungsarbeiten, verpackte die Rauschmittel und kümmerte sich um die Pflanzen.
Freiheitsstrafe für alle Täter
Das Dreiergespann wurde nun wegen qualifizierter bandenmässiger Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig gesprochen.
Für die beiden Türken wurden eine Freiheitsstrafe von 22 Monaten sowie ein Landesverweis von fünf Jahren verhängt. Dem 37-jährigen Haupttäter wurde auch noch eine bedingte Geldstrafe von 3600 Franken auferlegt.
Der Afghane bekam laut «TZ» eine Freiheitsstrafe von acht Monaten. Weil er jedoch einen Job hat, muss er das Land nicht verlassen.
Ausserdem müssen die beiden Haupttäter jeweils 13'700 Franken an Verfahrenskosten tragen. Auch die Verteidigungskosten von insgesamt 35'860 Franken kommen auf sie zu.