Zöllner finden 356'000 Euro im Rucksack eines Schweizers

Simon Ulrich
Simon Ulrich

Werdenberg,

Im Zug von Salzburg nach Zürich stiessen Zollbeamte auf fünf Couverts voller Bargeld. Nun prüft die Polizei Geldwäscherei-Verdacht.

Geld
Im Rucksack fanden die Mitarbeitenden fünf Couverts sowie eine Geldbörse mit insgesamt 356'000 Euro. - BAZG

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Zug nach Zürich fanden Zöllner 356'000 Euro im Gepäck eines Schweizers.
  • Der 50-Jährige hatte zuvor behauptet, ohne Gepäck und Bargeld zu reisen.
  • Später sagte er, das Geld gehöre ihm nicht, er sei nur Bote.

Dicker Fund im Zug von Salzburg nach Zürich: Bei einer Kontrolle haben Zollbeamte im Reisegepäck eines 50-jährigen Schweizers 356'000 Euro entdeckt. Umgerechnet sind das gut 325'000 Franken.

Weil der Mann die Herkunft des Geldes nicht schlüssig erklären konnte, wurde der Fall an die Kantonspolizei St. Gallen übergeben. Dies teilt das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) am Montag mit.

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Erst verneinte der 50-Jährige Gepäck und Barmittel, dann fanden Zöllner 356'000 Euro. (Symbolbild) - keystone

Die Kontrolle fand am 26. April 2026 beim Grenzübergang Buchs SG statt. Laut BAZG gab der Mann zunächst an, weder Waren noch Barmittel mitzuführen und ohne Gepäck zu reisen. Ein Zollmitarbeiter entdeckte jedoch unter seiner Sitzreihe einen Rucksack.

Im Rucksack lagen fünf Couverts voller Bargeld

Bei einer erneuten Befragung erklärte der 50-Jährige, dass das Gepäckstück ihm gehöre. Im Rucksack fanden die Mitarbeitenden fünf verschlossene weisse Couverts sowie eine Geldbörse. Darin befanden sich insgesamt 356'000 Euro.

Der Mann sagte laut Mitteilung, das Geld gehöre nicht ihm, er sei lediglich als Bote unterwegs.

Aufgrund der vorgelegten Unterlagen und seiner Aussagen zur Herkunft und Verwendung des Geldes entstand der Verdacht auf Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung. Das BAZG stellte die Barmittel deshalb vorläufig sicher.

Wie häufig nutzt du noch Bargeld?

Grundsätzlich dürfen Bargeld, Fremdwährungen und Wertpapiere in unbegrenzter Höhe in die Schweiz eingeführt werden.

Ab 10'000 Franken müssen Reisende Zollbeamten auf Verlangen jedoch wahrheitsgetreu Auskunft über Herkunft, Eigentümer, Empfänger und Verwendungszweck der Barmittel geben.

Bei falschen Angaben droht eine Busse. Bei Verdacht auf Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung kann das Geld sichergestellt und der Polizei übergeben werden.

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