Ortsumfahrung: Das sind die geplanten Begleit-Massnahmen

Am Mittwoch, 18. März 2026, informiert die Stadt Altstätten über die Kernelemente der Massnahmen, die die geplante Ortsumfahrung begleiten sollen.

Wie die Stadt Altstätten mitteilt, erarbeitet sie im Zusammenhang mit der geplanten Ostumfahrung Begleitmassnahmen für einzelne Strassen. Damit sollen der Durchgangsverkehr auf die Ostumfahrung gelenkt und die Wohn- und Quartierstrassen aufgewertet werden.
Die Stadt informiert darüber am Mittwoch, 18. März um 19.30 Uhr im Sonnensaal – und lädt Altstätter ein, ihre Meinungen und Anliegen dazu einzubringen.
Die Ostumfahrung begleiten mehrere Massnahmen, um Strassenzüge und -räume aufzuwerten und lebenswerter zu gestalten.
Gleichwohl tragen sie dazu bei, den motorisierten Verkehr zu lenken, sodass der Durchgangsverkehr auf der Ostumfahrung und den übergeordneten Strassen bleibt und Ausweichrouten durch die Wohngebiete vermieden werden. Das reduziert die Verkehrsbelastung und steigert die Lebensqualität in den entsprechenden Quartieren.
Mehr Raum für Velofahrer und Fussgänger
Die Stadt plant, die Bahnhof-, die Feldwiesen- sowie die Kriessern- und Kesselbachstrasse zu sanieren, umzugestalten und aufzuwerten.
Die Strassen sollen in ihren Funktionen als Verbindungs- und Erschliessungswege sowie als regionale und kantonale Veloroute gestärkt werden. Vor allem für Velofahrende und für Fussgänger sollen sie sicherer und attraktiver werden.
Wo möglich, sollen Bäume und Sträucher den Strassenraum aufwerten und so im Sommer Schatten und Kühle spenden. Auch bleibt die Erreichbarkeit für Autos, Lastwagen und den öffentlichen Verkehr wichtig. Zudem werden alle Bushaltestellen entlang der Strassen barrierefrei ausgebaut.
Informationsanlass und Mitwirkung
Am Mittwoch, 18. März, informiert die Stadt über die Kernelemente der geplanten begleitenden Massnahmen sowie über die Sanierungen und Aufwertungen, die in den nächsten Jahren anstehen.
Im Anschluss sind alle Altstätter eingeladen, ihre Meinungen und Anliegen vor Ort einzubringen oder diese später über die digitale Mitwirkung zu erfassen.
Voraussetzung für Bundesbeiträge
Die Begleitmassnahmen sind zentral, um Bundesbeiträge aus dem Agglomerationsprogramm für die Entwicklung von Altstätten zu erhalten.
Zwar anerkannte der Bund bereits vor einigen Jahren den Nutzen der Ostumfahrung, erwartete jedoch griffige Begleitmassnahmen, um den Durchgangsverkehr in den Quartieren zu vermeiden.
Der Bund unterstützt die Massnahmen – analog zur Ostumfahrung – mit Beiträgen von rund 30 Prozent der beitragsberechtigten Baukosten.






