Appenzellerland

Fahrunfähige Lenker verunfallen im Kanton Appenzell Ausserrhoden

Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden
Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden

Appenzell,

Sowohl in Speicherschwendi AR als auch in Walzenhausen AR kam es am Dienstag zu Unfällen. Die Fahrer waren fahrunfähig und mussten den Führerausweis abgeben.

Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden
Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden. - Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden

In Speicherschwendi und in Walzenhausen haben sich am Dienstag je ein Verkehrsunfall ereignet. Wegen Fahrunfähigkeit wurden in beiden Fällen den Fahrzeugführenden die Führerausweise abgenommen. Personen wurden keine verletzt.

Autofahrerin streift zwei parkierte Fahrzeuge in Speicherschwendi

In Speicherschwendi beabsichtigte eine 56-Jährige um 16.20 Uhr mit einem Personenwagen auf einen Parkplatz einer Gewerbeliegenschaft zu fahren.

Dabei streifte die Frau mit ihrem Auto zwei parkierte Fahrzeuge. Ohne sich um die Schadenregulierung zu kümmern, verliess die Autofahrerin den Ort.

Sie konnte durch die informierte Polizeipatrouille an ihrem Wohnort, in der Nähe der Unfallstelle, unverletzt angetroffen werden.

Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden.
Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden. - Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden

Die Frau wurde durch die handelnden Polizisten als fahrunfähig eingestuft, weshalb eine Blut- und Urinprobe angeordnet wurde. Durch die Kollision entstand Sachschaden.

Autofahrer prallt in Walzenhausen in Böschung

Kurz vor Mitternacht stellte eine Patrouille der Kantonspolizei Appenzell Ausserrhoden in Walzenhausen einen Selbstunfall fest.

In der scharfen Rechtskurve im Bereich Hasenbrunnen fuhr ein 43-jähriger Mann mit seinem Auto über die Fahrbahn hinaus und stiess gegen die linksseitige, aufsteigende Böschung.

Der Autofahrer blieb unverletzt. Der Mann wurde durch die Polizeipatrouille ebenfalls als fahrunfähig eingestuft, weshalb im Spital eine Blut- und Urinprobe durchgeführt wurden. Der Sachschaden am Auto wird auf mehrere Tausend Franken geschätzt.

In Beiden Fällen wurden die Führerausweise der Fahrzeuglenkenden zuhanden der zuständigen Administrativbehörde eingezogen

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