Appenzellerland

    Kanton Appenzell Innerrhoden: Standeskommission entscheidet über sechs Geschäfte

    Ratskanzlei Kanton Appenzell Innerrhoden
    Ratskanzlei Kanton Appenzell Innerrhoden

    Appenzell,

    Die Standeskommission in Appenzell AI hat sechs Geschäfte behandelt – von der Sanierung einer Trockenmauer bis zum Wanderwegnetzplan des Bezirks Appenzell.

    Kanton Appenzell Innerrhoden
    Blick auf die Gemeinde Appenzell (Symbolbild) - Nau.ch / Simone Imhof

    Die Standeskommission unterstützt die Teilsanierung der Trockenmauer bei der Alp «Chli Hütte» im Bezirk Schwende-Rüte mit maximal Fr. 7'566.--. Die Mauer stammt aus den 1930er-Jahren und diente ursprünglich als Abgrenzung zwischen Alpweiden und Heuwiesen.

    Die Sanierung ist für 2027 geplant und wird von der Stiftung Umwelteinsatz Schweiz mit Unterstützung von Zivildienstleistenden durchgeführt. Die Gesamtkosten betragen rund Fr. 75'700.--.

    Neben dem Kanton beteiligen sich der Bund, der Bezirk Schwende-Rüte und weitere Geldgeber an der Finanzierung. Mit dem Projekt wird ein historisches Landschaftselement im Säntisgebiet erhalten. Trockenmauern sind zudem auch ökologisch wertvoll für besondere Pflanzen und Kleintiere.

    Damian Dürr verlässt die Staatsanwaltschaft

    Der Leitende Staatsanwalt Damian Dürr hat sein Arbeitsverhältnis mit dem Kanton Appenzell I.Rh. per 31. März 2027 gekündigt. Er übernimmt eine neue berufliche Aufgabe als hauptamtlicher Richter am Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland. Damian Dürr ist seit April 2015 bei der Staatsanwaltschaft tätig und leitet diese seit November 2018.

    Die Leitung der Staatsanwaltschaft wird öffentlich ausgeschrieben.

    Neue Software für Abstimmungsresultate

    Nachdem die Standeskommission der Einführung einer Abstimmungssoftware im März 2026 grundsätzlich zugestimmt hatte, hat sie nun den definitiven Entscheid gefällt. Mit «VeWork national ultra-light» können die Bezirke ihre Abstimmungsresultate künftig direkt in einem einheitlichen System erfassen und an die Ratskanzlei übermitteln. Erstmals soll die Software bei der eidgenössischen Abstimmung vom 28. Februar 2027 eingesetzt werden. Die einmaligen Einführungskosten betragen Fr. 5'000.--. Hinzu kommen jährliche Lizenzkosten von Fr. 5'000.--.

    Drei Tarifverträge für ambulante ärztliche Leistungen genehmigt

    Die Standeskommission hat drei Tarifverträge zwischen der Appenzellischen Ärztegesellschaft und der CSS Kranken-Versicherung AG, der santéservices ag sowie der Einkaufsgemeinschaft HSK AG genehmigt. Die Verträge regeln die Vergütung ambulanter ärztlicher Leistungen im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung.

    Für alle drei Verträge gilt rückwirkend ab 1. Januar 2026 ein Taxpunktwert von Fr. 0.86.

    Dieser entspricht dem bisherigen Wert von 2025. Die Verträge basieren auf dem neuen Tarifsystem TARDOC und den ambulanten Pauschalen, welche die bisherige Tarifstruktur TARMED abgelöst haben.

    Kanton unterstützt begleiteten Konsumraum in St. Gallen

    Die Standeskommission unterstützt den geplanten begleiteten Konsumraum in St. Gallen mit einem einmaligen Beitrag von Fr. 10'000.-- aus dem Swisslos-Fonds. Für den Betrieb bewilligt sie zudem in den Jahren 2027 bis 2029 jährlich Fr. 7'600.-- aus dem Alkoholzehntel.

    Die Bereitstellung eines Konsumraumes basiert auf dem etablierten Vier-Säulen-Modell «Prävention, Therapie, Schadensminderung und Repression». Der Konsumraum an der Lagerstrasse, St. Gallen, soll Menschen mit problematischem illegalem Drogenkonsum einen geschützten und hygienischen Ort bieten. Fachpersonen begleiten die Betroffenen, können bei gesundheitlichen Notfällen eingreifen und vermitteln bei Bedarf weiterführende Hilfe.

    Gleichzeitig soll das Angebot den öffentlichen Raum entlasten. Damit auch Personen aus Appenzell I.Rh. das Suchthilfeangebot in St. Gallen nutzen können, beteiligt sich der Kanton an der Finanzierung des dreijährigen Pilotbetriebs.

    Die kantonale Beratungsstelle für Suchtfragen an der Marktgasse in Appenzell bleibt die erste Anlaufstelle für Personen mit Suchtproblemen, Angehörige und andere Bezugspersonen sowie Fachpersonen, welche Anliegen im Zusammenhang mit legalen oder illegalen Substanzen sowie Verhaltenssüchten haben.

    Die Standeskommission hat den überarbeiteten Wanderwegnetzplan des Bezirks Appenzell genehmigt. Der Plan legt die öffentlichen Wanderwege im Bezirk fest und berücksichtigt verschiedene Anpassungen der Wegführung. Unter anderem führt der Wanderweg zwischen Eischen und Hannebuebes künftig durch den Wald statt entlang der asphaltierten Strasse.

    Im Rahmen der öffentlichen Auflage des Wanderwegnetzplans gingen neun Einsprachen ein, die inzwischen rechtskräftig erledigt sind. Damit waren die Voraussetzungen für die Genehmigung erfüllt.

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