Appenzellerland

Wolfhalden passt Entschädigungsreglement an

Gemeinde Wolfhalden
Gemeinde Wolfhalden

Appenzell,

Wolfhalden erhöht die Entschädigung des Gemeindepräsidiums und passt weitere Ansätze an. Gegen den Beschluss kann das Referendum ergriffen werden.

Eingang des Gemeindehauses Wolfhalden (AR).
Eingang des Gemeindehauses Wolfhalden (AR). - Nau.ch / Simone Imhof

Wie die Gemeinde Wolfhalden AR mitteilt, muss durch die verschiedenen Anpassungen im Rahmen der Reorganisation der Gemeinde auch das Entschädigungsreglement überarbeitet werden. Mit der Annahme der teilrevidierten Gemeindeordnung an der Urne kann dieses Teilprojekt nun zum Abschluss gebracht werden.

Der Gemeinderat hat das Entschädigungsreglement bereits im Vorfeld überarbeitet und genehmigt. Dies, damit die geplanten finanziellen Auswirkungen der Reorganisation im Abstimmungsedikt zur Teilrevision der Gemeindeordnung transparent erläutert werden konnten.

Im Wesentlichen ist vorgesehen, die Entschädigung des Gemeindepräsidiums von rund 145'000 Franken (135'000 Franken Jahresentschädigung zuzüglich Spesen und weitere Einnahmen) auf 160'000 Franken (inklusive Spesen) anzuheben.

Weiter soll der Pauschalbetrag für das Amt eines Geschäftsprüfungskommissionsmitglieds von 800 Franken auf 1000 Franken erhöht werden. Die Mitglieder des Zählbüros sollen zudem für ihre Einsätze am Samstag und Sonntag neu mit 20 Franken statt 17 Franken pro Stunde entschädigt werden.

Fakultatives Referendum möglich

Der Beschluss der Genehmigung des Entschädigungsreglements untersteht nach geltender Gemeindeordnung dem fakultativen Referendum. Die Frist wurde auf den 8. August bis zum 7. September 2026 festgesetzt.

Das Referendum wird ergriffen, wenn dies 30 Stimmberechtigte innert 30 Tagen schriftlich verlangen. Die Unterlagen sind während der Frist auf der Webseite der Gemeinde einsehbar.

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