Thurgau

    Steinach: Neue Allgemeinverfügung zur Videoüberwachung

    Nau.ch Lokal
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    Region Arbon,

    Wie die Gemeinde Steinach mitteilt, soll nun der Gemeindepräsident den Zugriff auf die Aufnahmen anweisen können. Bisher war das Aufgabe des Gemeinderats.

    Steinach
    Gemeindehaus Steinach in St.Gallen. - Nau.ch / Miriam Danielsson

    Seit dem Jahr 2020 ist auf dem Schulareal eine Videoüberwachung in Betrieb. Die Installation hat sich seit der Inbetriebnahme bewährt.

    Dank der präventiven Wirkung der Überwachungsanlage haben sich Probleme mit Littering, Sachbeschädigungen, Lärmbelästigungen et cetera massiv reduziert.

    Dennoch musste das Bildmaterial verschiedentlich konsultiert werden, zum Beispiel bei Diebstählen auf dem Areal oder Sachbeschädigungen in der Turnhalle.

    Zugriff auf Bildmaterial wird erleichtert

    Gemäss Wortlaut der seinerzeitigen Allgemeinverfügung zur Videoüberwachung musste bislang der Zugriff auf das Videomaterial durch den Gemeinderat freigegeben werden.

    Diese Formulierung hat sich in der Praxis als sehr umständlich und verzögernd erwiesen.

    Deshalb soll in Zukunft der Gemeindepräsident den Zugriff auf die Aufnahmen anweisen können.

    Diese Regelung gilt im Übrigen auch für das Gemeindehaus. Der Gemeinderat hat der neuen Allgemeinverfügung an seiner letzten Sitzung zugestimmt.

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