Steinach sucht drei Mitglieder für die GPK

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Region Arbon 14.05.2024 - 06:20

Wie die Gemeinde Steinach berichtet, haben alle sieben Gemeinderatsmitglieder erklärt, sich für die Wiederwahl am 22. September 2024 zur Verfügung zu stellen.

Steinach
Gemeindehaus Steinach in St.Gallen. - Nau.ch / Miriam Danielsson

Am 22. September 2024 wählen die Stimmberechtigten die Behördenmitglieder für die nächste Amtsperiode 2025 bis 2028.

Die vom Gemeinderat festgelegte Frist zur Bekanntgabe allfälliger Rücktrittsabsichten ist Mitte April abgelaufen.

Auf diesen Zeitpunkt hin haben alle sieben Mitglieder des Gemeinderates erklärt, sich für die Wiederwahl zur Verfügung zu stellen.

Rücktritt von drei Mitgliedern bei der GPK

Bei der Geschäftsprüfungskommission (GPK) hingegen treten gleich drei Mitglieder per Ende Jahr zurück: David Brassel (FDP), Urs Keller (Die Mitte) und Urs Scherrer (parteilos).

Zur Wiederwahl stehen die bisherigen GPK-Mitglieder Jürg Müller (Präsident, parteilos) und Philipp Scherrer (Schreiber, Die Mitte).

Wahlvorschläge bis 1. Juli möglich

Am 22. September 2024 finden die Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden mit Gemeindepräsident, Schulpräsidentin sowie je fünf Mitgliedern des Gemeinderates und der Geschäftsprüfungskommission statt.

Wahlvorschläge können bis Montag, 1. Juli 2024, 16 Uhr, bei der Gemeinderatskanzlei Steinach eingereicht werden (Datum Poststempel genügt nicht).

Sie sind gültig, wenn sie von wenigstens 15 in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten unterzeichnet sind, höchstens gleich viele Kandidaten enthalten, als Mandate zu vergeben sind und ausschliesslich wählbare Kandidaten enthalten, die ihrer Kandidatur zustimmen (Artikel 20bis UAG).

Die Gemeinderatskanzlei gibt die entsprechenden Formulare ab (sind auch auf der Webseite aufgeschaltet).

Zweiter Wahlgang

Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 24. November 2024 statt. Wahlvorschläge sind in diesem Fall bis Montag, 30. September 2024, 16 Uhr, bei der Gemeinderatskanzlei einzureichen.

Im zweiten Wahlgang ist eine stille Wahl möglich (Artikel 20ter UAG). Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang.

Die Formulare sind online zu finden.

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