Zivilstandsämter stärken Zusammenarbeit bei Engpässen

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Werdenberg,

Ab 1. Januar 2026 können sich die Zivilstandsämter Werdenberg und Sarganserland gegenseitig vertreten, um Beurkundungen auch bei Engpässen sicherzustellen.

Der Bahnhof Buchs (SG).
Der Bahnhof Buchs (SG). - Nau.ch / Simone Imhof

Wie die Stadt Buchs SG schreibt, führen die Zivilstandsämter Werdenberg und Sarganserland ab dem 1. Januar 2026 eine Stellvertretungsregelung ein, um die Beurkundung von Zivilstandsereignissen jederzeit sicherzustellen.

Diese ermöglicht es, bei Personalengpässen – etwa aufgrund von Krankheit, Ferien oder Mutterschaft – auf qualifizierte Mitarbeitende des jeweils anderen Zivilstandskreises zurückzugreifen.

Die Regelung sieht vor, dass Zivilstandsbeamte beider Kreise gegenseitig als Urkundspersonen tätig werden dürfen, sofern die politischen Gemeinden zustimmen. Damit wird die Betriebssicherheit erhöht und die ordnungsgemässe Beurkundung auch in Ausnahmesituationen gewährleistet.

Die Details zu Anstellungsverhältnissen, Einsatzzeiten und allfälligen Entschädigungen werden in einer separaten Vereinbarung zwischen den beteiligten Gemeinden geregelt. Die Vereinbarung kann mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten auf Ende eines Monats aufgehoben werden.

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