Ein generelles Feuerwerksverbot gilt in Grüsch

Nau.ch Lokal
Nau.ch Lokal

Prättigau,

Wie die Gemeinde Grüsch informiert, ist auf dem gesamten Gemeindegebiet das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen verboten.

Taschinasbach in Grüsch.
Taschinasbach in Grüsch. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Der Gemeindevorstand macht die Einwohner gemäss Artikel 10 des Polizeigesetzes der Gemeinde Grüsch darauf aufmerksam, dass auf dem gesamten Gemeindegebiet jegliches Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen (Feuerwerkskörper) und das Steigenlassen von Himmelslaternen verboten sind respektive eine Bewilligung benötigen.

Die Gemeinde Grüsch bittet die Bevölkerung, dies bei den anstehenden Feiertagen zu berücksichtigen.

Mehr aus Graubünden

Landquart
Arbeitsunfall Laax
Laax GR
Domat/Ems
Pferderennen Maienfeld gestürzt tot
6 Interaktionen
Graubünden

Mehr aus Ost

FC St.Gallen
Ewig sieglos bei YB
Genossenschaft Olma Messen St.Gallen
47 Interaktionen
St. Gallen
Frontalkollision Bazenheid
2 Interaktionen
Bazenheid SG