Feuerwerk bleibt das ganze Jahr über verboten

Nau.ch Lokal
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Prättigau,

In Davos sind Feuerwerkskörper und Himmelslaternen verboten, auch am 1. August. Erlaubt sind lärmfreie Alternativen wie Tischfeuerwerke oder Lichtshows.

Ausblick über Davos.
Ausblick über Davos. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Wie die Gemeinde Davos berichtet, hat vor über vier Jahren die Stimmbevölkerung mit grosser Mehrheit einem ganzjährigen Feuerwerksverbot zugestimmt. Verboten ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern wie auch das Steigenlassen von Himmelslaternen.

Das Verbot gilt auch am Nationalfeiertag am ersten August. Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot werden mit einer Strafe von bis zu 5000 Franken gebüsst. Da Unwissenheit nicht vor Strafe schützt, sind Hotelbetreibende und Ferienwohnungsvermietende aufgefordert, ihre Gäste über das Feuerwerksverbot zu informieren.

Soweit kein Lärm produziert wird, sind Tischfeuerwerke, Wunderkerzen, bengalische Feuer, römische Lichter, Vulkane, Fackeln oder Höhenfeuer erlaubt. Auch lärmfreie Feuer-, Laser- oder Lichtshows sind zulässig.

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