In Schiers ist kein Feuerwerken zum Jahreswechsel erlaubt

Nau.ch Lokal
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Prättigau,

Wie die Gemeinde Schiers mitteilt, erteilt der Gemeindevorstand keine Bewilligungen zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern am Jahreswechsel 2023/2024.

Gemeindehaus Schiers.
Gemeindehaus Schiers. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Die lauten Lärmemissionen von Feuerwerken führen immer wieder zu Reklamationen. Dazu kommt, dass die Tiere darunter leiden.

Deshalb verfügt der Gemeindevorstand gemäss Artikel 17 Absatz eins des Polizeigesetzes ein zeitliches und lokales Verbot für das Abbrennen von Knallkörpern (Feuerwerkskörper, die Lärm erzeugen) für den 31. Dezember 2023 und den 1. Januar 2024.

Gemäss Polizeigesetz Artikel 17 Absatz 2 bedarf das Abbrennen von Feuerwerk einer Bewilligung der Gemeinde. Es werden für Silvester 2023/2024 keine Bewilligungen erteilt.

Kleine Feuerwerkskörper wie Tischfeuerwerke, Wunderkerzen, bengalische Feuer und Vulkane können bewilligungsfrei abgebrannt werden.

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