Kleiner Landrat ahndet WEF-Verstösse

Nach rund 60 rapportierten Verstössen am WEF 2026 hat Davos 36 Bussen verfügt. Gebüsste Projekte können künftig Strafpunkte erhalten und 2027 keine Bewilligung.

Wie die Gemeinde Davos mitteilt, wurden während dem WEF-Jahrestreffen 2026 rund 60 Verstösse rapportiert. Die Verstösse werden in einem ordentlichen Verfahren analysiert und beurteilt, wobei auch mehrere Verstösse im gleichen Verfahren behandelt werden können.
Dabei können die Beteiligten ihre Sicht darlegen und das beanstandete Handeln begründen. Der Kleine Landrat prüft daraufhin alle Fälle einzeln und nimmt eine Beurteilung vor. In 36 Fällen hat der Kleine Landrat eine Busse ausgestellt.
Gemäss den gesetzlichen Grundlagen bemisst der Kleine Landrat die Höhe der Busse nach der Tatschwere sowie den finanziellen Verhältnissen der verantwortlichen Unternehmen und kann einen Bussenrahmen von bis zu 40'000 Franken ausschöpfen. In besonders schweren Fällen wie beispielsweise bei Gewinnsucht fällt die Obergrenze weg.
Davos verschärft Sanktionen und begrenzt Bauprojekte am WEF
Neben den Bussen werden auch diejenigen Kosten nachverrechnet, die bei rechtmässigem Vorgehen ohnehin entstanden wären. Sicherheitsrelevante Verstösse wie die Verletzung feuerpolizeilicher Auflagen werden zudem besonders stark gewichtet.
Auch fällt die Busse höher aus, wenn sich betroffene Personen uneinsichtig zeigen und unbewilligte Aktivitäten trotz mehrmaliger Aufforderungen nicht beenden. In einem ausserordentlich schweren Fall wurde die Obergrenze aufgehoben und eine Busse von 50'000 Franken ausgesprochen. Im Wiederholungsfall behält sich die Gemeinde Davos vor, den Gewinn komplett einzuziehen.
Bei künftigen WEF-Jahrestreffen wird die Anzahl der temporären Bauprojekte mit einer Obergrenze kontingentiert. Falls für das WEF-Jahrestreffen 2027 mehr als 125 Gesuche eingereicht werden, müssen diese nach einem Punktesystem bewertet und rangiert werden.
Dabei werden Strafpunkte vergeben, wenn ein Projekt in den Vorjahren mit einer Busse belegt wurde. Das kann dazu führen, dass ein gebüsstes Projekt im darauffolgenden Jahr keine Baubewilligung erhält.






