Mieterwechsel in Seewis im Prättigau und keiner merkt's

Nau.ch Lokal
Nau.ch Lokal

Prättigau,

Wie die Gemeinde Seewis im Prättigau angibt, halten sich nicht alle Mieter an die Vorschrift sch bei der alten Wohngemeinde ab- und bei der neuen .

Dorfzentrum Seewis im Prättigau.
Dorfzentrum Seewis im Prättigau. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Bei einem Umzug muss man sich bei der alten Wohngemeinde ab- und bei der neuen anmelden. Vermieter, Eigentümer sowie Logisgeber sind drittmeldepflichtig.

Bürger melden der Gemeindeverwaltung Seewis, wenn sie eine Wohnung vermieten, ein Zimmer unentgeltlich zur Verfügung stellen, ein Untermieter ein- oder auszieht (Meldung durch den Hauptmieter), ein volljähriges Familienmitglied oder der Partner ein- oder auszieht.

Die Meldung muss innert 14 Tagen vom Ein- oder Auszug erfolgen. Zieht ein Familienmitglied innerhalb der Liegenschaft in eine andere Wohnung, ist dieser Wechsel ebenfalls innert 14 Tagen der Einwohnerkontrolle zu melden.

Mehr aus Graubünden

a
45 Interaktionen
Für Militärbasis
Wenig Schnee
keller sutter
1’327 Interaktionen
«Bitte nicht»
s
870 Interaktionen
Zölle gestrichen

Mehr aus Ost

a
60 Interaktionen
Aus USA & Ukraine