Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist in Rhäzüns verboten

Nau.ch Lokal
Nau.ch Lokal

Thusis,

Wie die Gemeinde Rhäzüns informiert, ist es laut dem Rhäzünser Polizeigesetz nicht erlaubt, Feuerwerke zu zünden. Ausnahmen können bewilligt werden.

Das Dorfzentrum in der Gemeinde Rhäzüns.
Das Dorfzentrum in der Gemeinde Rhäzüns. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Im Zusammenhang mit dem Abbrennen von Feuerwerk in der Silvesternacht macht die Gemeinde Rhäzüns die Bevölkerung darauf aufmerksam, dass gemäss Artikel 30 Absatz 2 des Rhäzünser Polizeigesetzes das Abbrennen von Feuerwerken oder Werfen von Knallkörpern wie Petarden, Donnerschläge, Schwärmer, Frösche, Kracher und dergleichen verboten ist.

Die Gemeinde Rhäzüns kann Ausnahmen bewilligen.

Mehr aus Graubünden

EHC Arosa
Eishockey
EHC Chur
Eishockey
Brienz GR
5 Interaktionen
Brienz GR
ehc chur
Wie bitte?

Mehr aus Ost

fc St.Gallen
8 Interaktionen
Witzig-Tor zu wenig
St.Gallen SG
17 Interaktionen
St.Gallen
Frauenfeld TG
1 Interaktionen
Frauenfeld TG