Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist in Rhäzüns verboten

Nau.ch Lokal
Nau.ch Lokal

Thusis,

Wie die Gemeinde Rhäzüns informiert, ist es laut dem Rhäzünser Polizeigesetz nicht erlaubt, Feuerwerke zu zünden. Ausnahmen können bewilligt werden.

Das Dorfzentrum in der Gemeinde Rhäzüns.
Das Dorfzentrum in der Gemeinde Rhäzüns. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Im Zusammenhang mit dem Abbrennen von Feuerwerk in der Silvesternacht macht die Gemeinde Rhäzüns die Bevölkerung darauf aufmerksam, dass gemäss Artikel 30 Absatz 2 des Rhäzünser Polizeigesetzes das Abbrennen von Feuerwerken oder Werfen von Knallkörpern wie Petarden, Donnerschläge, Schwärmer, Frösche, Kracher und dergleichen verboten ist.

Die Gemeinde Rhäzüns kann Ausnahmen bewilligen.

Kommentare

Mehr aus Graubünden

St. Moritz
Unfall Celerina
2 Interaktionen
Celerina GR
Laax Unfall
2 Interaktionen
Laax GR
Scuol GR
Scuol GR

Mehr aus Ost

Badi
In Kreuzlingen TG
FC St.Gallen FC Vaduz
6 Interaktionen
3:2 beim Aufsteiger
5 Interaktionen
St. Gallen