Das Betreten der Fluren in Tamins ist untersagt

Nau.ch Lokal
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Thusis,

Wie die Gemeinde Tamins mitteilt, ist während der Vegetationszeit, vom 1. April bis 31. Oktober 2022, das Betreten der Fluren untersagt.

Landschaftsfoto bei Tamins.
Landschaftsfoto bei Tamins. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Das Betreten der Fluren (Wiesen und Weiden) während der Vegetationszeit (geschlossene Zeit), normalerweise vom 1. April bis 31. Oktober, ist Unberechtigten untersagt. Der Gemeindevorstand kann Abweichungen dieser Daten beschliessen.

Ebenso dürfen während dieser Zeit Hunde nicht frei über Felder und Wiesen laufen gelassen werden. Das Befahren und Bereiten der Fluren ist ohne Bewilligung für Unberechtigte ganzjährig untersagt.

Befahren der Wege

Während ungünstiger Witterung dürfen Wege nicht mit schweren Fahrzeugen befahren werden. Der Gemeindevorstand kann Beschränkungen erlassen.

Zäune

Private Grundeigentümer, welche mit ihren Parzellen an öffentliches Weideland anstossen, haben längs ihrer Grenze Zäune zu erstellen und zu unterhalten. Dies gilt auch für Grundstücke längs Strassen und Wegen, auf denen Vieh getrieben wird.

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