Bevölkerung kann zu Neuheim-Sondernutzung Stellung nehmen

Vom 14. April bis 16. Mai 2025 läuft das Mitwirkungsverfahren zum Sondernutzungsplan Neuheim – historische Erhaltung und modernes Wohnen sollen vereint werden.

Wie die Gemeinde Uzwil mitteilt, ist die Bevölkerung vom 14. April bis zum 16. Mai 2025 eingeladen, Mitwirkungsbegehren zum Sondernutzungsplan Neuheim einzureichen. Die Planunterlagen sind auf der Webseite der Gemeinde abrufbar oder können im Gemeindehaus am Stickereiplatz in Uzwil eingesehen werden.
Worum geht es? Die Siedlung Neuheim ist in Uzwil eine der ältesten Arbeitersiedlungen, Zeugnis der Industriegeschichte und in ihrer Gesamtheit recht gut erhalten. Mit dem Sondernutzungsplan sollen die Anliegen des zeitgemässen Wohnens und der Erhaltung des Kulturdenkmals in Einklang gebracht werden.
Mitwirkungen zum Sondernutzungsplan Neuheim können über die dafür bereitgestellte E-Mail-Adresse eingereicht werden. Weitere Informationen sind auf der Gemeindeseite abrufbar.