Strassenprojekt verzögert sich wegen Landstreit

Das Kantonsstrassenprojekt in Flawil verschiebt sich wegen gescheiterter Landerwerbsverhandlungen. Ein Enteignungsverfahren des Kantons ist nun im Gang.

Das Kantonsstrassenprojekt «Strassenraumgestaltung Wiler-/St.Gallerstrasse» musste auf unbestimmte Zeit verschoben werden, informiert die Gemeinde Flawil. Grund dafür waren die nicht abgeschlossenen Landerwerbsverhandlungen. Der Kanton St.Gallen hat daraufhin ein Enteignungsverfahren eingeleitet. Doch wie läuft dieses nun ab?
Rund zwei Jahre dauerten die Verhandlungen zwischen dem Bau- und Umweltdepartement des Kanton St.Gallen und den rund 100 Grundeigentümerinnen und Grundeigentümern. Diese Verhandlungen sind essentiell, um die geplanten Baumassnahmen des Kantonsstrassenprojekts umsetzen zu können.
Als die Verhandlungen mit einem verbleibenden Grundeigentümer scheiterten, bedeutete dies das aus für einen Baustart in diesem Sommer. Für die Gemeinde Flawil ist dies sehr schade, da die Nutzung von Synergien zwischen dem Kantonsstrassenprojekt und weiteren Bauprojekten wie die Neugestaltung Marktplatz oder der Fernwärme Flawil möglich geplant war. Solche Synergien könnten zwar immer noch möglich sein, allerdings hängt dies stark vom Enteignungsverfahren des Kantons ab.
Verfahren über mehrere Instanzen möglich
Das Bau- und Umweltdepartement erklärte jüngst: «Bei Kantonsstrassenprojekten wird das Enteignungsverfahren für alle Betroffenen bereits mit Zustellung der persönlichen Anzeige zur öffentlichen Auflage eingeleitet. Betroffene können gegen das Projekt als solches und die Zulässigkeit der Enteignung Einsprache erheben.
Ist das Projekt rechtskräftig (und die Enteignung wäre folglich zulässig) strebt der Kanton St.Gallen mit jedem betroffenen Grundeigentümer eine einvernehmliche vertragliche Lösung über die Entschädigung und andere Folgen des Kantonsstrassenprojektes an. Scheitern diese Verhandlungen ruft der Kanton St.Gallen die Schätzungskommission für Enteignungen um einen Entscheid an».
Die Schätzungskommission für Enteignungen des Kantons St.Gallen beurteilt im Anschluss, welche finanziellen Folgen das Projekt hat und veranschlagt eine konkrete Entschädigung. Dieser Entscheid kann wiederum mit Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen und beim Bundesgericht angefochten werden.
Hoffnung auf schnelle Einigung
Aufgrund von zahlreichen Faktoren, die den weiteren Verlauf des Kantonsstrassenprojekts beeinflussen können, kann das Bau- und Umweltdepartement des Kantons St.Gallen derzeit keine zeitlichen Eckwerte nennen. Fakt ist, ein solches Beschwerdeverfahren kann sehr zeitintensiv sein.
Die Gemeinde hofft weiterhin auf eine schnelle Einigung, um die angesprochenen Synergien nutzen zu können.