Thurgau

    Im Fall Hefenhofen gilt ein verwaltungsrechtliches Tierhalteverbot

    Keystone-SDA
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    Frauenfeld,

    Am Dienstag hat das Bezirksgericht Arbon den beschuldigten Landwirt aus Hefenhofen von verschiedenen Anklagepunkten freigesprochen und auch kein Tierhalteverbot ausgesprochen. Es gelte aber weiterhin ein verwaltungsrechtliches Tierhalteverbot, informiert nun der Kanton.

    ulrich k.
    In Hefenhofen TG hatte ein Pferdehalter jahrelang Vorschriften missachtet und die Veterinärbehörden genarrt. - keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Es sei zwar zutreffend, dass das Bezirksgericht Arbon entschieden habe, gegen den Landwirt kein strafrechtliches Tätigkeitsverbot auszusprechen, heisst es in der Mitteilung der Staatskanzlei vom Mittwoch.

    Davon unberührt sei aber ein vom Veterinäramt am 9. April 2018 angeordnetes verwaltungsrechtliches Tierhalteverbot.

    Damit sei es dem Landwirt auf unbestimmte Zeit untersagt, Tiere zu halten, zu züchten, mit Tieren zu handeln und sich berufsmässig mit Tieren zu beschäftigen. Weiter dürften auf dem Betrieb erst wieder Tiere gehalten werden, wenn das Veterinäramt den Betrieb, die Stallungen, Einrichtungen und Wirtschaftsgebäude «auf ihre tierschutz- und tierseuchenrechtliche Konformität» hin überprüft und abgenommen habe.

    Dieser Tierhalteverbots-Entscheid des Veterinäramts sei sowohl vom Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau als auch vom Bundesgericht als rechtmässig bestätigt worden, heisst es in der Mitteilung.

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