Kanton Thurgau: Neues Konzept zur Begabtenförderung kommt 2027

    Kanton Thurgau
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    Frauenfeld,

    Der Thurgauer Regierungsrat hat das neue Rahmenkonzept zur Begabungs- und Begabtenförderung freigegeben. Es tritt am 1. Februar 2027 in Kraft.

    Begabt hochbegabt BBF intelligent
    Der Regierungsrat Thurgau hat die Inkraftsetzung des neuen Rahmenkonzepts Begabungs- und Begabtenförderung in der Schule per 1. Februar 2027 freigegeben. (Symbolbild) - Depositphotos

    Der Regierungsrat hat das neue Rahmenkonzept Begabungs- und Begabtenförderung in der Schule zur Kenntnis genommen und die Inkraftsetzung per 1. Februar 2027 freigegeben. Als Folge hat er drei Verordnungsänderungen genehmigt.

    Das Rahmenkonzept «Begabtenförderung Sport, Musik und Tanz in der Volksschule» regelt unter anderem, welche Beiträge der Kanton und die Schulgemeinden an Angebote zur Begabtenförderung in den Bereichen Sport, Musik und Tanz zahlen, aber auch, welche Bedingungen für die Aufnahme gelten und wie viele Angebote und Plätze maximal zur Verfügung stehen sollen. Zudem gibt es seit dem Jahr 2016 verschiedene Angebote in der Begabungs- und Begabtenförderung (BBF). Nun hat der Regierungsrat ein neues Rahmenkonzept Begabungs- und Begabtenförderung zur Kenntnis genommen.

    Dieses ersetzt die bisherigen Konzepte und umfasst nebst der Volksschule die Mittelschulen und die Berufsbildung sowie alle weiteren Sparten der Begabungs- und Begabtenförderung, insbesondere die Förderung kognitiv hochbegabter Kinder und Jugendlicher.

    Das Rahmenkonzept enthält einige Neuerungen. Unter anderem sind im Bereich der Koordinationsgefässe neu eine Steuergruppe mit Vertretungen der zuständigen Ämter und informelle Austauschgefässe pro Talentsparte vorgesehen. Neu bestimmen alle Schulen eine Ansprechperson für BBF, die den Talenten, Erziehungsberechtigten und externen Partnerinnen und Partnern als erste Anlaufstelle dienen kann.

    Im Bereich der Volksschule wird neu das Mentoring und Coaching durch Fachpersonen als Förderangebot für kognitiv hochbegabte Kinder und Jugendliche erwähnt. Schliesslich behandelt das Konzept die Rahmenbedingungen für den Besuch besonderer Talentschulen. Diese Bestimmungen beschränken sich auf die Bereiche Sport, Musik und Tanz.

    Um das Rahmenkonzept umzusetzen, hat der Regierungsrat die Änderungen der Volksschulverordnung, der Verordnung über die Organisation des Berufsbildungswesens sowie der Verordnung über die Organisation der Mittelschulen genehmigt. Die vorgesehenen Anpassungen und Ergänzungen bezwecken die Verankerung des Rahmenkonzepts und der darin vorgesehenen Massnahmen (Kostengutsprachen, Dispensationen usw.) in den kantonalen Rechtsgrundlagen. Das neue Rahmenkonzept beschreibt über weite Strecken ohne weitere Kostenfolgen den Status quo. Es können sich aber finanzielle Auswirkungen ergeben.

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