Kanton Thurgau: Vier Millionen Franken mehr für die Kultur

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat das Kulturkonzept 2027–2030 genehmigt. Der Kultur fliessen damit jährlich rund vier Millionen Franken mehr zu.

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hat das überarbeitete Kulturkonzept für die Jahre 2027 bis 2030 genehmigt und lässt damit der Kultur jährlich rund vier Millionen Franken mehr aus dem Lotteriefonds zufliessen. Die nächsten vier Jahre legt der Kanton den Fokus auf vier Handlungsfelder, welche die Förderung von Strukturen und Projekten, die Weiterentwicklung der kantonalen Museen und der Museumslandschaft des Kantons, die kulturelle Teilhabe sowie die enge Zusammenarbeit mit weiteren Kulturakteurinnen und -akteuren beinhalten.
Das Kulturkonzept 2027–2030 hält einige Neuerungen bereit und ermöglicht, dass der Thurgauer Kultur jährlich rund vier Millionen Franken an zusätzlichen Fördermitteln aus dem Lotteriefonds zufliessen. Die Überarbeitung der Struktur des Kulturkonzepts führt zu einem neuen Aufbau mit den vier Hauptteilen: Kultur im Kanton Thurgau, Handlungsfelder, Finanzen und Förderrichtlinien. Zudem umfasst es neben den Förderschwerpunkten in vier definierten Handlungsfeldern auch die in Förderrichtlinien abgebildeten Kriterien der Beitragsgewährung für Projektbeiträge in den Bereichen Kultur, gemeinnützige Projekte und Wissenschaft sowie eine Auflistung der jährlichen Entnahmen und Beiträge aus der Staatsrechnung und aus dem Lotteriefonds für kulturelle Trägerschaften und Aufgaben.
Mit der neuen Fassung des Kulturkonzepts definiert der Kanton in der Kulturförderung vier Handlungsfelder mit den zugehörigen Massnahmen, die für den Thurgau wichtige kulturelle Impulse aufgreifen und eine nachhaltige zeitgemässe Kulturförderung ermöglichen. Das erste Handlungsfeld widmet sich der wirksamen Förderung von Strukturen und Projekten im Kulturbereich und ermöglicht so eine agile Kulturförderung mittels Projekt- und Programmförderung oder Leistungsvereinbarungen mit wichtigen Kulturakteurinnen und Kulturakteuren. Das zweite Handlungsfeld enthält die Museumsentwicklung und bezweckt die Weiterentwicklung der kantonalen Museen zu zeitgemässen, barrierefreien, partizipativen Ausstellungsorten, die Sanierung und Optimierung der Museumsbauten.
Es fördert gemeinsame, themenbasierte Ausstellungsprojekte am Standort Werk2 in Arbon, die Verbesserung der öffentlichen Wahrnehmung der kantonalen Museen und die Stärkung der gesamten Museumslandschaft des Kantons. Das dritte Handlungsfeld hat die kulturelle Teilhabe zum Inhalt. Das vierte Handlungsfeld «Netzwerke und Kooperationen» fokussiert auf eine enge Zusammenarbeit mit der Kulturstiftung, Weiterbildungs- und Vernetzungsformate wie das Kulturforum und die Kulturkonferenz, die interkantonale und internationale Zusammenarbeit sowie den Austausch mit Gemeinden und Kulturpools, Interessengemeinschaften und kulturellen Verbänden.
Neue Leistungsvereinbarungen, erhöhte Beiträge und Entnahmen
Mit dem Kulturkonzept 2027–2030 werden der Thurgauer Kultur jährlich rund vier Millionen Franken zusätzliche Fördergelder zufliessen. Insgesamt erhöhen sich die geplanten Förderbeiträge und Entnahmen aus dem Lotteriefonds für die Jahre 2027 bis 2030 von bisher jährlich rund 13.2 Millionen Franken auf rund 17.2 Millionen Franken. Die Erhöhung der jährlichen Entnahmen aus dem Lotteriefonds setzt sich wie folgt zusammen: Für Förderbeiträge an Projekte und Infrastrukturbeiträge erhöht sich der Anteil um eine Million Franken auf fünf Millionen Franken.
Weiter ist geplant, die Entnahme der Denkmalpflege für Beiträge des Natur- und Heimatschutzfonds um Fr. 450'000 sowie die Entnahme für die Kulturstiftung um Fr. 177'000 für Projektbeiträge und neue Förderformate zu erhöhen.
Des Weiteren werden die Entnahme für die Zwischennutzung des Werk2 in Arbon ausgewiesen und kleinere Erhöhungen in den Bereichen Begabungsförderung und Begabtenförderung, kulturelle Bildung sowie bei der Entnahme für die Verwaltung des Lotteriefonds vorgenommen. Die Entnahme für die Leistungsvereinbarungen wird um 1.9 Millionen auf 5.6 Millionen Franken erhöht. Diese Erhöhung setzt sich zusammen aus dem Abschluss von sechs neuen Leistungsvereinbarungen und der Erhöhung von 37 bestehenden Leistungsvereinbarungen.
Sieben Leistungsvereinbarungen werden nicht verlängert. Der erwartete jährliche Beitrag aus der Staatsrechnung steigt von bisher 1.69 Millionen Franken auf 1.73 Millionen Franken. Dies aufgrund der Teuerungsentwicklung des Kulturlastenausgleichs und der Erhöhung der Preissumme des Kulturpreises von Fr. 20'000 auf Fr. 30'000.
Das neue Kulturkonzept gilt vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2030.
Alle Leistungsvereinbarungen mit kulturellen Trägerschaften werden ebenfalls für diese Zeitdauer abgeschlossen. Das Kulturkonzept liegt ausschliesslich in digitaler Version vor und kann auf der Webseite des Kulturamtes unter www.kulturamt.tg.ch aufgerufen werden.
Das Kulturkonzept des Kantons Thurgau
Gestützt auf § 5 Abs. 2 der Verordnung des Regierungsrates zum Gesetz über die Kulturförderung und die Kulturpflege (KulturV; RB 442.11) hat das Departement für Erziehung und Kultur das geltende Kulturkonzept revidiert und legt eine aktualisierte Fassung für die Jahre 2027 bis 2030 vor. Das für vier Jahre geltende Kulturkonzept bildet die Basis für die kantonale Kulturförderung. Es umreisst die Grundlagen und die Förderinstrumente für die vier Handlungsfelder Wirksame Förderung von Strukturen und Projekten im Kulturbereich, Museumsentwicklung, kulturelle Teilhabe und Netzwerke und Kooperationen und benennt die Massnahmen, die der Kanton in diesen Handlungsfeldern für die nächsten vier Jahre plant.
Zudem werden der Finanzbedarf aufgezeigt und die Förderkriterien dargelegt.






