Kanton Thurgau: Zwei Eichmeister überwachen 6000 Messgeräte

Im Kanton Thurgau kontrollieren zwei Eichmeister rund 6000 eichpflichtige Messmittel. Im Schnitt nehmen sie jährlich 3500 Überprüfungen vor.

Ob beim Lebensmitteleinkauf an der Ladentischwaage oder beim Tanken an der Zapfsäule: Das gesetzliche Messwesen garantiert im Kanton Thurgau verlässliche Werte. Das kantonale Eichamt sorgt mit seinen Kontrollen für einen aktiven Konsumentenschutz und sichert faire Wettbewerbsbedingungen für die Wirtschaft.
Täglich sind im Kanton Thurgau Messmittel im Einsatz, auf deren Genauigkeit sich sowohl die Konsumentinnen und Konsumenten als auch die Unternehmen verlassen müssen. Die lückenlose Überwachung dieser Geräte liegt in den Händen des Eichamtes des Kantons Thurgau. Dieses ist organisatorisch dem Departement für Justiz und Sicherheit unterstellt und dem Strassenverkehrsamt angegliedert, wie Alessandro Tani, Leiter des Strassenverkehrsamtes, an einer Medienorientierung sagte.
Der Kanton Thurgau ist in zwei Eichkreise unterteilt, für die jeweils ein Eichmeister zuständig ist; aktuell sind dies Uwe Kurle und Martin Osterwalder. Zusammen betreuen die beiden Fachmänner einen Bestand von rund 6'000 eichpflichtigen Messmitteln. Den grössten Anteil machen dabei Waagen mit circa 3'000 Stück sowie Zapfsäulen mit rund 1'700 Zapfpunkten aus.
Aufgrund der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfperiodizität nehmen die Eichmeister jährlich im Durchschnitt 3'500 Überprüfungen vor. Der vielseitige Kundenkreis erstreckt sich von Einzelpersonen und kleine und mittlere Unternehmen über Grosskonzerne bis hin zu Behörden, die Messmittel im Handel, in der Produktion oder im Vollzug einsetzen.
Regelmässige Stichproben bei Fertigpackungen
Nebst der technischen Überprüfung von Messgeräten kontrolliert das Eichamt auch die Einhaltung der Netto-Füllmengen von abgepackten Produkten, wie beispielsweise Lebensmitteln. Diese Stichproben erstrecken sich über rund 350 Betriebe im gesamten Kanton. Um dem Risiko und den Produktionsmengen gerecht zu werden, finden die Inspektionen in grossen Industriebetrieben jährlich statt, während kleinere Gewerbebetriebe alle zwei Jahre überprüft werden.
Die übergeordnete Aufsicht und Gesetzgebung im Messwesen liegt beim eidgenössischen Institut für Metrologie (METAS) auf Bundesebene, das auch die präzisierenden Weisungen für den kantonalen Vollzug erlässt. Unter dem traditionellen Leitgedanken «omnia veritas in mensura» («Die ganze Wahrheit liegt im Mass») leisten die Thurgauer Eichmeister täglich einen unverzichtbaren Beitrag an ein funktionierendes und faires Wirtschaftssystem.






