Thurgauer Grosser Rat setzt Senkung von Grundbuchabgaben durch
Frauenfeld 05.07.2023 - 16:47
Auslöser war eine Motion der SVP. Darin wird eine Reduktion der Abgaben an Grundbuchämter und Notariate verlangt, die bei Grundstückgeschäften fällig werden.
Bei den kritisierten Gebühren handle es sich um eine Gemenge-Steuer und damit um die Kombination einer Gebühr und einer Steuer, erklärte der Regierungsrat in der Stellungnahme zur Motion am Mittwochvormittag, 5. Juli 2023.
Zwar werde damit eine staatliche Dienstleistung entschädigt, die Höhe definiere sich aber nicht durch das Kostendeckungsprinzip.
Der Regierungsrat lehnte den Vorstoss ab, der Mindereinnahmen von 14 Millionen Franken zur Folge hätte. Darauf könne der Kanton nicht ohne weiteres verzichten.
Die gute finanzielle Lage des Kantons rechtfertige die überhöhten Gebühren nicht
Zudem habe der Rat bereits die Abschaffung der Doppelbesteuerung von Liegenschaften beschlossen. Damit fielen weitere Einnahmen weg.
Wer eine Liegenschaft erwerbe, zahle heute dreifach Steuern, argumentierten die Motionäre im Rat.
Die finanziell sehr gute Situation des Kantons rechtfertige keine derart überhöhten Gebühren. Konkret wird im Vorstoss die Deckelung des Kostendeckungsgrads der Grundbuchämter und Notariate auf 120 Prozent verlangt.
In der Debatte stellten sich die Sprecher der bürgerlichen Parteien einstimmig oder mehrheitlich hinter die Forderung aus der Motion. Dagegen waren vor allem SP und Grüne.
Der Regierungsrat muss eine Gesetzesvorlage ausarbeiten
Regierungsrat Urs Martin (SVP) verwies auf die hohen Defizite in der Finanzplanung der kommenden Jahre.
Der Vorstoss sei vielleicht gut für das Wahlergebnis der Motionäre, es handle sich dabei aber nicht um verantwortungsvolle Politik. Wenn die Senkung umgesetzt werde, müssten die Steuern im gleichen Umfang erhöht werden, kündigte er an.
Schliesslich überwies eine klare Mehrheit des Rats mit 73 gegen 34 Stimmen bei drei Enthaltungen die Motion. Nun muss der Regierungsrat dazu eine Gesetzesvorlage ausarbeiten.