Wagenhausen führt die QR-Rechnung ein
Frauenfeld 06.03.2022 - 09:20
Wie die Gemeinde Wagenhausen informiert, ersetzt die QR-Rechnung ab 30. September 2022 die roten und orangen Einzahlungsscheine.
Bis im September 2022 müssen alle Rechnungssteller ihre Einzahlungsscheine auf die neuen QR-Rechnungen umstellen. Die QR-Rechnung ersetzt per 30. September 2022 die roten und orangen Einzahlungsscheine. Das bedeutet, dass man die Rechnungen mit roten oder orangen Einzahlungsscheinen ab diesem Zeitpunkt nicht mehr bezahlen kann.
Seit Ende 2021 werden die Rechnungen des Steueramts bereits mit den neuen QR-Einzahlungsscheinen verschickt. Weitere Rechnungen der Kanzlei wie beispielsweise Gebühren und Werkrechnungen werden demnächst folgen.
Mit der QR-Rechnung profitiert man von einigen Vorteilen
Die QR-Rechnung hat den Vorteil, dass Zahlungsinformationen mit Lesegeräten oder Smartphones effizient erfasst und direkt in das Zahlungssystem übernommen werden. Man bezahlt die Rechnung online, per Zahlungsauftrag oder analog am Bank- oder Postschalter. Erfassungsfehler werden beim Bezahlen einer Rechnung reduziert und man verarbeitet Rechnungen einfacher und schneller, dank automatisierter Prozesse.
Der alte Dauerauftrag muss gelöscht und ein neuer eingerichtet werden
Falls es sich um eine regelmässige Rechnung mit einem gleichbleibenden Betrag handelt, für den man einen Dauerauftrag eingerichtet hat, ist der bestehende Dauerauftrag zu löschen und anhand der beigelegten QR-Rechnung ein neuer Dauerauftrag einzurichten. Falls man in seinem E-Banking oder einer Zahlungssoftware eine Zahlungsvorlage hinterlegt hat, ist diese Zahlungsvorlage zu löschen und anhand der QR-Rechnung eine neue Zahlungsvorlage einzurichten.
Falls man die Rechnungen mittels Lastschriftverfahren (LSV) begleicht, sind keine weiteren Schritte nötig. Die QR-Rechnungen können wie die bisherigen Rechnungen im E-Banking oder auch am Bank- und Postschalter bezahlt werden.
Es wird jedoch darum gebeten, Bareinzahlungen am Postschalter zu unterlassen. Diese generieren mittlerweile Gebühren in nicht unbedeutendem Ausmass.