Kanton Glarus: Neue Strassenverkehrsabgaben gelten ab Januar 2027

Kanton Glarus
Der Regierungsrat des Kantons Glarus hat die Verordnung zum Strassenverkehrsrecht geändert. Sie tritt zusammen mit dem neuen Gesetz am 1. Januar 2027 in Kraft.

Die Landsgemeinde 2026 hat die Modernisierung der Strassenverkehrsabgaben gestaltet und ein entsprechendes Gesetz verabschiedet. Damit die Anzahl von Erlassen im entsprechenden Rechtsbereich gestrafft werden kann, wird der Regelungsbedarf auf Stufe Verordnung in die bestehende Verordnung zum Strassenverkehrsrecht und zu den Strassenverkehrsabgaben integriert.
Der Regierungsrat genehmigt die Änderung der Verordnung zum Strassenverkehrsrecht und zu den Strassenverkehrsabgaben und setzt diese zusammen mit dem Gesetz über die Strassenverkehrsabgaben auf den 1. Januar 2027 in Kraft.






