Kanton Glarus: Nur noch das Passbüro stellt Identitätskarten aus

Im Kanton Glarus ist ab dem 1. Dezember 2026 einzig das kantonale Passbüro für Identitätskarten zuständig. Die Einwohnerkontrollen der Gemeinden fallen weg.

Mit der schweizweiten Einführung der biometrischen Identitätskarte ändern sich die Vorgaben für den Ausweisantrag. Neu ist ausschliesslich das kantonale Passbüro zuständig. Der Regierungsrat genehmigt die entsprechende Verordnungsänderung und setzt sie per 1. Dezember 2026 in Kraft.
Bisher konnten Schweizer Identitätskarten im Kanton Glarus bei den Einwohnerkontrollen der drei Gemeinden beantragt werden. Seit November 2026 ist das kantonale Passbüro als einzige ausstellende Behörde für alle Schweizer Ausweise im Kanton Glarus zuständig. Die Aufrechterhaltung der Infrastruktur in den Gemeinden für das Angebot der nicht biometrischen Identitätskarten lohnt sich nicht mehr.
Der Regierungsrat genehmigt die Änderung der Verordnung über den Vollzug des Bundesgesetzes über die Ausweise für Schweizer Staatsangehörige und setzt diese per 1. Dezember 2026 in Kraft.






