Stadtparlament definiert Kompetenzen für Kredite neu

Das Stadtparlament Gossau hat die Gemeindeordnung angepasst: Kreditgrenzen, Referendumsschwellen und Grundstückskompetenzen werden präzisiert.

Das Stadtparlament hat verschiedene Änderungen der Gemeindeordnung beschlossen, insbesondere detaillierte Grenzwerte für die Kreditkompetenzen, berichtet die Stadt Gossau SG. Zu den Änderungen findet nächstes Jahr eine Urnenabstimmung statt.
Im Sommer 2023 hat das Stadtparlament den Stadtrat mit einer Motion beauftragt, finanzielle Kriterien auszuarbeiten für Kreditanträge an das Parlament. Der Stadtrat beantragt, die Finanzkompetenzen einzig in einem Anhang zur Gemeindeordnung zu regeln.
Hier wird detailliert festgelegt, bis zu welchen Beträgen Kredite über das Budget bewilligt werden und ab welchen Beträgen ein separates Parlamentsgeschäft erforderlich ist. Diese Anpassungen hat das Parlament einstimmig genehmigt.
Höhere Grenzen für Referendum
Ebenso ist es der vorberatenden Kommission (VBK) gefolgt, und hat die abschliessenden Kompetenzen des Parlaments erhöht. Neu soll erst für Kredite für einmalige Ausgaben ab sechs Millionen Franken zwingend eine Volksabstimmung erforderlich sein. Aktuell hat die Stimmbürgerschaft bereits ab vier Millionen Franken das letzte Wort. Die VBK begründet dies mit der Bauteuerung in den über 25 Jahren seit dem Erlass der Gemeindeordnung.
Unbestritten blieben die Änderungen für Vernehmlassungsbeschlüsse zu Kantonsstrassen-Projekten. Neu ist der tiefere Gemeindeanteil massgebend, nicht mehr die Totalkosten.
Ab einem Gemeindeanteil von 300'000 Franken muss der Stadtrat das Parlament begrüssen. Bei einem Gemeindeanteil ab einer Million Franken untersteht der Parlamentsbeschluss dem fakultativen Referendum.
Kompetenzen für Grundstückkäufe
Die SP-Fraktion beantragte, dass der Stadtrat Grundstückkäufe bis zu sechs Millionen Franken in alleiniger Kompetenz abschliessen kann. Das Parlament entschied sich mit 20 zu 8 Stimmen für den Grenzwert von vier Millionen Franken; aktuell sind es drei Millionen Franken.
Ein weiterer Diskussionspunkt war die Zuständigkeit für Erlass und Änderung der Schutzverordnung. Die SP-Fraktion unterstützte den ursprünglichen Antrag des Stadtrates, dass diese Geschäfte nicht mehr dem Parlament unterbreitet werden. Die Parlamentsmehrheit sah dies anders; die Legislative bleibt für die Schutzverordnung zuständig.
Die Änderungen der Gemeindeordnung erfordern zwingend eine Volksabstimmung; diese wird voraussichtlich am 8. März 2026 stattfinden.
Fragen zum öffentlichen Verkehr
Florian Kobler (SP) bedankte sich für die Antwort des Stadtrates auf seine Interpellation zu S-Bahnhaltestellen in den Industriegebieten Sommerau und Gossau Ost. Der Stadtrat befürwortet diese Haltestellen, ist sich aber bewusst, dass andere Gremien zuständig sind und die Realisierung teils schwierig ist. Für Kobler ist ein Ausbau der S-Bahnhaltestellen in Gossau erforderlich.
Ruedi Blumer (SP) thematisierte mit seiner Interpellation ein spezielles Ostwind-Abo während der ab 2035 geplanten Sanierung der Stadtautobahn. Der Stadtrat hält dies für Gossau für nicht finanzierbar. Über einen Ausbau des Busangebots entscheide der Kanton. Blumer erklärte sich mit der Antwort des Stadtrates nur teilweise zufrieden.
Jan Mayer leitet die Baukommission
Mit der September-Sitzung gab Thomas Künzle (SVP) das Präsidium der parlamentarischen Baukommission ab. Zu seinem Nachfolger wählte das Parlament Jan Mayer (SVP). Urs Allenspach (SVP) leitet die fünfköpfige Kommission, welche den städtischen Betriebsbeitrag an den Walter Zoo für die Jahre 2026 bis 2029 vorberaten wird.
In der Fragestunde kamen die neue FedEx-Niederlassung und die Sicherheit auf der Veloroute an der Wehrstrasse zur Sprache, ebenso die als Parkplatz genutzte dreieckige Fläche östlich der Überbauung Neuring und die Entwicklung der Stunden von Klassenassistenzen an der Schule Gossau.
Bezüglich der externen Untersuchung der städtischen Finanzen erklärte Stadtpräsident Wolfgang Giella, dass ein hängiges Verfahren nach Öffentlichkeitsgesetz vorerst verhindere, dass Untersuchungsunterlagen dem Parlament zugänglich gemacht werden können.