Trinkwasserschutz: Neue Regeln für die Fassung Mooswies

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Gossau,

Die Schutzzonen für Gossaus Trinkwasser wurden modernisiert. Die neuen Pläne liegen bis 7. Juli öffentlich auf und bringen unter anderem kleinere Anpassungen.

Die Stadt Gossau (SG).
Die Stadt Gossau (SG). - Nau.ch / Miriam Danielsson

Für öffentliche Trinkwasserfassungen müssen Schutzzonen festgelegt werden, berichtet die Stadt Gossau SG. Die Schutzzonen für die Grundwasserfassung Mooswies wurden überarbeitet und liegen bis 7. Juli öffentlich auf.

Die Stadtwerke Gossau versorgen über 16'000 Personen mit Trink- und Brauchwasser, das mehrheitlich aus Quellen und Grundwasservorkommen stammt. Für alle öffentlich genutzten Quell- und Grundwasservorkommen müssen Schutzzonen festgelegt werden, in denen bestimmte Nutzungen untersagt oder eingeschränkt sind.

Die Grundwasserfassung Mooswies wurde 1957 in Betrieb genommen. Die bestehende Schutzzone und das dazugehörige Reglement sind seit 1993 rechtskräftig. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) empfiehlt, bestehende Schutzzonen und Reglemente regelmässig an die aktuellen Vorgaben anzupassen.

Nur geringe Änderungen vorgesehen

Die Anpassungen an den Schutzzonen für die Grundwasserfassung Mooswies fallen insgesamt gering aus. Die wesentlichste Änderung betrifft die Schutzzone S3: Diese reicht südlich neu nur noch bis zur Mooswiesstrasse.

Die Unterlagen zur Schutzzone liegen bis 7. Juli öffentlich auf. Sie sind unter stadtgossau.ch/mooswies einsehbar. Nach der Bereinigung allfälliger Einsprachen werden sie dem kantonalen Amt für Wasser und Energie zur Genehmigung eingereicht.

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