Ganzjährig: Drohnenflüge sind in der Wildruhezone verboten

Nau.ch Lokal
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Surselva,

Zum Schutz der Wildtiere und ihrer natürlichen Lebensräume gilt in der Wildruhezone «Crap da Flem» in Flims ganzjährig ein Verbot für den Betrieb von Drohnen.

Steinbock Wild Schweiz Schutz
Ein Steinbock. (Symbolbild) - Depositphotos

Der Einsatz von Drohnen kann insbesondere in sensiblen Gebieten zu erheblichen Störungen der Wildtiere führen, insbesondere während der Brut-, Aufzucht- und Winterruhezeiten.

Zur Wahrung der Ruhe sowie zur Sicherstellung eines wirksamen Wildschutzes ist daher jeglicher Drohnenflug innerhalb der Wildruhezone «Crap da Flem» (Flimserstein) untersagt, wie die Gemeinde Flims informiert.

Verbot gilt für private und gewerbliche Flüge

Das Verbot gilt unabhängig vom Zweck des Drohneneinsatzes und umfasst sowohl private als auch gewerbliche Flüge. Die betroffene Zone ist in der Drohnenkarte im GeoPortal auf der Webseite der Gemeinde unter «Ortsplan» via Suchfunktion «Drohnenflugverbot» aufrufbar.

Unter Ergänzung des ganzjährigen Drohnenflugverbots in der Wildruhezone „Crap da Flem“ (Flimserstein) gilt dieses Verbot insbesondere auch für die Gebiete Lag Prau Pulte, das Sportzentrum / Camping Prau la Selva, Lag Tuleritg, Muttahöhe, Caumasee und den Crestasee (Flimserseite).

Auf diese Regelung wurde bereits am 27. Mai 2026 auf der Webseite der Gemeinde hingewiesen. Zuwiderhandlungen werden gemäss den geltenden gesetzlichen Bestimmungen geahndet.

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