Graubünden GR: Feuerverbot am 1. August gilt in weiteren Regionen

Standeskanzlei Graubünden
Standeskanzlei Graubünden

Surselva,

Wegen Hitze und Trockenheit bleibt das absolute Feuerverbot auch über die Bundesfeier hinaus bestehen – neu betroffen sind unter anderem Davos-Klosters und Val Müstair.

Graubünden GR
Graubünden GR: Feuerverbot am 1. August gilt in weiteren Regionen. (Symbolbild) - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Die anhaltende Hitze und die aussergewöhnliche Trockenheit sorgen in mehreren Regionen Graubündens weiterhin für eine sehr hohe Wald- und Flurbrandgefahr. Das bereits geltende absolute Feuerverbot im Freien bleibt deshalb auch im Hinblick auf die Bundesfeier vom 1. August bestehen. Aufgrund der aktuellen Lage wird das Feuerverbot auf weitere Regionen ausgedehnt.

Vom absoluten Feuerverbot betroffen sind weiterhin das Churer Rheintal sowie die Regionen Prättigau, Schanfigg, Surselva, Heinzenberg/Domleschg, Schams-Albula, Moesano, Bergell und Puschlav . Neu gilt das absolute Feuerverbot auch in den Regionen Rheinwald, Surses, Bergün Filisur, Davos-Klosters und Val Müstair .

In den betroffenen Gebieten sind sämtliche Feuer im Freien verboten. Ebenfalls verboten sind Höhenfeuer, das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und das Abfeuern von Raketen. Das Steigenlassen von Himmelslaternen ist im Kanton Graubünden ganzjährig verboten. Holz- und Holzkohlegrills dürfen nicht verwendet werden. Erlaubt sind einzig Gas- und Elektrogrills auf festem Untergrund und nur unter ständiger Aufsicht. Auch dabei ist grösste Vorsicht geboten.

Vom Feuerverbot gemäss Art. 31b WaG ausgenommen ist der Siedlungsraum. Dieser umfasst alle rechtskräftigen Bauzonen sowie vollständig von Bauzonen umschlossene Flächen gemäss den Vorgaben der Gemeinden. Gemeinden können gestützt auf das Brandschutzgesetz weitergehende Vorschriften zum Feuerverbot und/oder zum Abbrennen von Feuerwerk erlassen. Diese sind speziell zu beachten.

In den übrigen Regionen des Kantons dürfen bezeichnete Feuerstellen nur mit grösster Vorsicht benutzt werden. Feuer dürfen nie unbeaufsichtigt bleiben und müssen vor dem Verlassen vollständig gelöscht werden. Zigaretten, Streichhölzer und Feuerzeuge dürfen nicht achtlos weggeworfen werden.

Eine Entspannung der Lage ist erst nach ergiebigen Niederschlägen über mehrere Tage zu erwarten. Kurze Gewitter oder geringe Regenmengen reichen dafür nicht aus. Der Kanton dankt der Bevölkerung und den Gästen für ihr Verständnis und ihre Mithilfe.

Weitere Informationen sowie die aktuelle Lagebeurteilung sind auf der Webseite www.waldbrandgefahr.gr.ch aufgeschaltet.

Kommentare

User #4164 (nicht angemeldet)

Und wenn es regnet.

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