Feuerverbot im Wald ist wieder aufgehoben

Gemeinde Bütschwil Ganterschwil
Der Regen hat die Waldbrandgefahr verringert. Der Gemeinderat von Bütschwil-Ganterschwil SG hat das Feuerverbot im Wald per 11. September 2026 widerrufen.

Der ausgiebige Niederschlag in den letzten Tagen hat die Waldbrandgefahr reduziert. Auch die Wetterprognose lassen eine weitere Entspannung erwarten. Aus Sicht des Regionalen Führungstabs Toggenburg herrscht keine akute Waldbrandgefahr mehr. Der Kanton hat die Gefahr auf gering eingestuft.
Daher widerruft der Gemeinderat gestützt auf Art. 28 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege ihre kommunale Allgemeinverfügung des Feuerverbots im Wald und Waldesnähe vom 26. Juni 2026 per 11. September 2026.






