Gemeinde Tägerwilen bietet kostenlose Neophytenentsorgung an
Bodensee 01.07.2024 - 15:46
Wie die Gemeinde Tägerwilen meldet, können Einwohner seit dem 25. April 2024 den Neophytensack kostenlos beziehen und ihn beim Werkhof Tägerwilen abgeben.
Sommerflieder, einjähriges Berufkraut, asiatische Staudenknöteriche oder Riesenbärenklau bedrohen einheimische Pflanzen, beschädigen die Infrastruktur oder können sogar die Gesundheit gefährden.
In der Eindämmung dieser unerwünschten Gäste ist die Gemeinde auf die Mithilfe ihre Einwohner angewiesen, gerade in Privatgärten, auf öffentlichen Flächen, Schutzgebieten oder im Wald.
Um die Weiterverbreitung zu bremsen, ist nebst der Bekämpfung die fachgerechte Entsorgung wichtig.
Um diese zu erleichtern, steht den Einwohner der Gemeinde Tägerwilen seit dem 25. April 2024 pünktlich zum Beginn der Neophyten-Saison der kostenlose Neophytensack zur Verfügung.
Die Säcke sind auf der Gemeindeverwaltung erhältlich
Die transparenten 60-Liter-Säcke können am Schalter der Gemeindeverwaltung bezogen werden.
Die vollen Säcke können beim Werkhof Tägerwilen wieder abgegeben werden. Sie werden in der Kehrichtverbrennungsanlage verbrannt.
Im Neophytensack werden alle fortpflanzungsfähigen Teile der Pflanze entsorgt.
Bei krautigen Arten wie der Amerikanischen Goldrute oder dem Schmalblättrigen Greiskraut gehört jeweils die ganze Pflanze in den Sack.
Flyer erklären Umgang mit invasiven Neobiota
Bei Sträuchern oder Bäumen wie beim Kirschlorbeer oder der Hanfpalme (Tessinerpalme) sind es die beerenartigen Früchte und die Wurzeln.
Bei anderen Pflanzen sind es die Samen oder die Hülsenfrüchte. Ein Flyer sowie die Website des Amtes für Umwelt listen auf, wie mit welchen Problempflanzen zu verfahren ist.
Dort finden sich auch weitere Flyer und Merkblätter zum Umgang mit invasiven Neobiota.
Die Fachstelle Biosicherheit des Amts für Umwelt Thurgau führt den Neophytensack auf Wunsch der Gemeinden und in enger Zusammenarbeit mit dem Abfallzweckverband KVA Thurgau und dem Zweckverband Abfallverwertung Bazenheid (ZAB) ein.