Lengwil: Zweite Wahlgang zu den Behördenwahlen

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Bodensee 10.01.2023 - 19:28

Wie die Gemeinde Lengwil mitteilt, findet am 22. Januar 2023 der zweite Wahlgang der Behördenwahlen für die Legislatur 2023 bis 2027 statt.

wahlzettel
Abstimmung (Symbolbild) - analogicus/pixabay

Zu besetzen sind noch die Vakanz eines Sitzes im Gemeinderat sowie zwei Urnenoffizianten des Wahlbüros.

Gemäss Paragraf 42 des Gesetzes über das Stimm- und Wahlrecht (StWG) werden für den zweiten Wahlgang leere Wahlzettel ohne Namenlisten verschickt.

Es können auch Personen gewählt werden, die im ersten Wahlgang nicht zur Wahl standen.

Massgebend ist das relative Mehr, das heisst, die Person mit den meisten Stimmen ist im zweiten Wahlgang klar gewählt.

Bei Ablehnung der Wahl kommt es zu einem dritten Wahlgang

Die gewählte Person kann laut Paragraf 43 des StWG die Wahl innert fünf Tagen nach dem Abstimmungstag ablehnen.

Bei einer Ablehnung der Wahl ist der zweite Wahlgang ohne gewählte Person beendet. In diesem Fall findet ein dritter Wahlgang nach den Regeln des zweiten Wahlgangs statt.

Die Gemeindekanzlei wird das Ergebnis auf der Webseite unter Aktuelles zeitnah veröffentlichen.

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