Raperswilen weist auf Regeln der Hundehaltung hin

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Bodensee 06.03.2023 - 17:36

Wie die Gemeinde Raperswilen informiert, sind alle Hundehalter verpflichtet die Regelungen aus dem Hundegesetz zu befolgen und die Hundesteuer abzuführen.

peter bieri hund
Hunde sind für viele Menschen gute Freunde. (Symbolbild) - Pixabay

Hunde im Alter von fünf Monaten und darüber sind steuerpflichtig.

Die Rechnung für die Hundesteuer (erster Hund 90 Franken und für jeden weiteren Hund im gleichen Haushalt 150 Franken) wird im Frühjahr per Post zugestellt.

Die Gemeinde bittet die Hundehalter, ihre Hunde bei der Gemeinde Raperswilen anzumelden und dieser allfällige Mutationen so rasch wie möglich mitzuteilen.

Man kann der Gemeinde die Meldung telefonisch oder per E-Mail mitteilen.

Hunderegistrierung

Seit der Gesetzesänderung vom 1. Januar 2006 sind Hundehalter verpflichtet, sämtliche Hunde mit einem Mikrochip zu versehen.

Welpen sind innerhalb von drei Monaten mit einem Mikrochip zu kennzeichnen. Hundehalter können sich hierfür an einen Tierarzt wenden.

Die Mikrochip-Daten werden bei der Identitas AG (AMICUS) registriert. Mutationen; Hunde- beziehungsweise Hundehalterwechsel, Änderungen der registrierten Daten (Adressänderungen, Ableben des Hundes) müssen innert 30 Tagen den Einwohnerdiensten und der Datenbank AMICUS gemeldet werden.

Obligatorische Hundeausbildung

Wer einen Hund mit einem Erwachsenengewicht von mindestens 15 Kilogramm hält, muss innerhalb eines Jahres nach Anschaffung des Tieres einen Kurs über eine anerkannte praktische Hundeerziehung besuchen.

Dieser Kurs über Hundeerziehung umfasst mindestens zehn Lektionen mit Lerninhalten wie Leinenführigkeit, allgemeiner Gehorsam, Verhalten in der Umwelt und, sofern es das Alter des Hundes zulässt, einen Welpenkurs.

Alle Hundehalter müssen haftpflichtversichert sein

Wer einen Hund hält, muss eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens drei Millionen Franken abgeschlossen haben.

Potenziell gefährliche Hunde brauchen eine Bewilligungspflicht

Wer einen potenziell gefährlichen Hund oder einen Hund aus einer Kreuzung mit einem potenziell gefährlichen Hund im Kantonsgebiet halten oder ausführen will, benötigt eine kantonale Bewilligung.

Personen, die einen potenziell gefährlichen Hund halten und im Kanton Thurgau ihren neuen Wohnsitz nehmen wollen, müssen bis spätestens zehn Tage nach Zuzug beim Veterinäramt ein Bewilligungsgesuch einreichen.

Die Bewilligung basiert auf einer Beurteilung der Wesenssicherheit des Hundes.

Welche Unterlagen sind beim Bewilligungsgesuch erforderlich?

Mit dem Bewilligungsgesuch sind dem Veterinäramt folgende Unterlagen einzureichen: Handlungsfähigkeitszeugnis, Wohnsitzbestätigung, Auszug aus dem Schweizerischen Zentralstrafregister, Nachweispapier über die Herkunft des Hundes und über Kenntnisse im Hundewesen, Police der Haftpflichtversicherung, Passfoto der gesuchstellenden Person, Kostenvorschuss 500 Franken (weitere Person 50 Franken, weitere Hunde 300 Franken).

Für weitere Auskünfte kann man sich an die Einwohnerdienste Raperswilen wenden. Informationen über die Hundehaltung findet man auf der Webseite des Veterinäramts Thurgau.

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