Malans erinnert an die Möglichkeit der Prämienverbilligung
Landquart 15.06.2022 - 06:20
Wie die Gemeinde Malans mitteilt, haben Einwohner mit bescheidenen Einkommensverhältnissen bis Ende 2022 die Chance, eine Prämienverbilligung zu beantragen.
Personen und Familien in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen können unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge an die Prämien der obligatorischen Krankenpflege-Grundversicherung (KVG) beantragen.
Wer sind die anspruchsberechtigte Personen?
Anspruch auf Individuelle Prämienverbilligung (IPV) haben Personen, die bei einem vom Bund anerkannten Krankenversicherer die obligatorische Krankenpflege-Grundversicherung abgeschlossen haben und im Kanton Graubünden Wohnsitz haben, sofern sie nicht von einem anderen Kanton für das laufende Jahr IPV beziehen.
Antragsteller müssen eine Aufenthaltsbewilligung im Kanton Graubünden haben, die mindestens drei Monate gültig ist, oder Leute, die am 1. Januar 2022 im Ausland Wohnsitz hatten und im Laufe des Jahres aus dem Ausland in den Kanton Graubünden zugezogen sind. Die Anspruchsberechtigung beginnt ab dem Folgemonat nach dem Zeitpunkt der Wohnsitznahme.
Personen mit Wohnsitz in einem EG- oder EFTA-Staat, die auf Grund des Abkommens zwischen der Schweiz und der EU sowie ihren Mitgliedstaaten oder des revidierten EFTA-Abkommens der obligatorischen Krankenpflege-Grundversicherung unterstellt sind und für die gemäss Zuständigkeitsregelung des Bundes der Kanton Graubünden zuständig ist, beispielsweise Grenzgänger sowie ihre nicht erwerbstätigen Familienangehörigen.
Wo wird die Anmeldung durchgeführt?
Anmeldeformular und Wegleitung können direkt online abgerufen und ausgefüllt oder bei der AHV-Zweigstelle der Wohnsitzgemeinde bezogen werden. Die Anmeldung reicht man bitte direkt bei der SVA Graubünden ein.
Meldefrist läuft bis Ende Jahr
Die Anmeldung zum Bezug der Prämienverbilligung ist während des laufenden Jahres möglich. Der Anspruch verwirkt, wenn das Gesuch für das Jahr 2022 nicht bis am 31. Dezember 2022 eingereicht wird.
Auf der Webseite der Sozialversicherungsanstalt (SVA) GR findet man die wichtigsten Informationen, wie die Online-Anmeldung inklusive Wegleitung, den Online-Rechner und die gesetzlichen Grundlagen.
Mitteilung für Vorschussleistungen
Personen und Familien, die für das Jahr 2022 bereits eine Mitteilung für Vorschussleistung erhalten haben, gelten als angemeldet und müssen somit für das Jahr 2022 keine Anmeldung einreichen. Mutationen oder Nachmeldungen von fehlenden Personen, wie Neugeborene, Lernende und Studenten sind umgehend zu melden. Die Meldefrist für das Jahr 2022 endet ebenfalls am 31. Dezember 2022.
Bei Fragen steht die SVA GR oder die AHV-Zweigstelle der Gemeinde gerne zur Verfügung.
Hinweis
Diese Orientierung vermittelt nur eine allgemeine Übersicht. Für die Beurteilung von Einzelfällen sind ausschliesslich die gesetzlichen Bestimmungen massgebend.