Bad Ragaz gibt Gründung des Rober-Hohl-Fonds bekannt
Sarganserland 30.10.2024 - 07:39
Bad Ragaz bekommt eine Million Franken, um die Bildung Jugendlicher zu unterstützen. Hinter der grosszügigen Schenkung steht ein Kantonsschullehrer.
Wie die Politische Gemeinde Bad Ragaz schreibt, freut sie sich, die Gründung des Robert-Hohl-Bildungsfonds bekannt zu geben. Dieser Fonds hilft Jugendlichen aus Bad Ragaz, die über wenig Geld verfügen.
Den Fonds ermöglicht hat eine grosszügige Schenkung in Höhe von einer Million Franken durch Robert Hohl.
Langjähriger Kantonsschullehrer: «... grosses Anliegen, junge Menschen zu fördern»
Robert Hohl, ein langjähriger Kantonsschullehrer, lebt seit 1968 in der Gemeinde Bad Ragaz. Er unterrichtete über 30 Jahre lang an der Kantonsschule. Die Förderung junger Menschen stand immer im Mittelpunkt seiner Tätigkeit.
«Auch nach meiner Pensionierung ist es mir ein grosses Anliegen, junge Menschen und ihr Wohlergehen zu fördern, vor allem diejenigen, welche ein Studium oder eine weiterführende Ausbildung anstreben», erklärt er. Zu diesem Zweck wurde der Fonds gegründet.
Ein Plus für die Chancengleichheit der Jugendlichen
Die Unterstützung durch den Fonds richtet sich an Jugendliche bis 25 Jahre, die seit mindestens zwei Jahren in Bad Ragaz leben und deren Familien bestimmte Einkommens- und Vermögensgrenzen nicht überschreiten.
Der Fonds unterstützt in Form von nicht rückzahlbaren Stipendien, zinslosen Darlehen oder Sachleistungen. Mit dem Fonds trägt die Gemeinde Bad Ragaz dazu bei, Jugendlichen eine berufliche Perspektive zu eröffnen. Sie fördert damit die Chancengleichheit.
«Bildung ist der Schlüssel zu einer erfolgreichen Zukunft, und dieser Bildungsfonds soll jungen Menschen mit wenig Geld helfen, ihre beruflichen Träume zu verwirklichen», so Gemeindepräsident Daniel Bühler.
Fondsreglement untersteht dem fakultativen Referendum
Der Gemeinderat hat das Fondsreglement am 21. Oktober 2024 erlassen. Es legt die genauen Rahmenbedingungen und Fördermöglichkeiten fest.
Das Reglement untersteht dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist dauert vom 30. Oktober 2024 bis am 28. November 2024.