Flums legt Teilstrassenpläne öffentlich auf

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Sarganserland 07.03.2023 - 09:52

Wie die Gemeinde Flums informiert, hat der Gemeinderat den Teilstrassenplan Mätzwiesenweg Nummer 852 und den Teilstrassenplan Prodergasse Nummer 565 erlassen.

Die Gemeindeverwaltung Flums im Kanton St. Gallen.
Die Gemeindeverwaltung Flums im Kanton St. Gallen. - Nau.ch / Simone Imhof

Der Gemeinderat hat am 27. Februar 2023 gestützt auf Artikel 8, Artikel 13 Absatz 2 und Artikel 39 folgende des Strassengesetzes (sGS 732,1, abgekürzt StrG) im Zusammenhang mit dem Einspracheverfahren den Teilstrassenplan Mätzwiesenweg Nummer 852 (Teil-Aufhebung Klassierung Weg zweite Klasse, Teil Neuklassierung Weg zweite Klasse so­wie Änderung Teilplan Fuss-, Wander- und Radwege) und den Teilstrassenplan Prodergasse Nummer 565 (Teil-Aufhebung und Teil-Neuklassierung Weg zweite Klasse) erlassen und die für den Anschluss des Mätzwiesenwegs (Treppe und Abschrankung mit Versatz) beziehungsweise der Prodergasse an die Kantonsstrasse erforderlichen bau­lichen Massnahmen genehmigt.

Die öffentliche Auflage gemäss Artikel 39 folgend StrG findet wäh­rend 30 Tagen, das heisst ab Dienstag, 7. März 2023, bis Mittwoch, 5. April 2023, im Rat­haus Flums, Be­sprechung zweites Obergeschoss, statt.

Einsprachen gegen die Klassierung, die Zulässigkeit der Enteignung und die bau­lichen Massnahmen sind innert der Auflagefrist schriftlich und begründet dem Ge­meinderat ein­zu­reichen.

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