Rheintal

    Pfäfers: Kanton beteiligt sich an Kita-Kosten – Anträge ab sofort

    Gemeinde Pfäfers
    Gemeinde Pfäfers

    Sarganserland,

    Eltern in Pfäfers SG können ihre Drittbetreuungskosten wieder vergünstigen lassen. Das Formular muss bis am 30. September 2026 eingereicht werden.

    Blick auf Pfäfers im Kanton St. Gallen.
    Blick auf Pfäfers im Kanton St. Gallen. - Nau.ch / Simone Imhof

    Finanzielle Unterstützungsanträge für die externe Kinderbetreuung (Drittbetreuungskosten) bei staatlich anerkannten Betreuungsstätten und Fachpersonen können nun wieder durch Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Pfäfers auf der Finanzverwaltung eingereicht werden.

    Wie schon in den Vorjahren unterstützt der Kanton St.Gallen die externe Kinderbetreuung mit einem finanziellen Beitrag. Dieses Jahr beträgt er insgesamt zehn Millionen Franken. Der Grossteil der kantonalen Beiträge, die der Politischen Gemeinde Pfäfers zustehen, sollen nun wieder zur finanziellen Reduktion der Drittbetreuungskosten, also für Kinder, die in Kitas und Horten untergebracht sind, verwendet werden.

    Dazu ist es nötig, dass die Eltern das entsprechende Formular der Finanzverwaltung Pfäfers ausfüllen und bis spätestens zum 30. September 2026 einreichen.

    Formular im Internet beziehen

    Auf der Webseite der Politischen Gemeinde Pfäfers kann ab sofort unter News (Datum vom 4. August 2026) das «Antragsformular für die Unterstützung Kinderbetreuung 2026» heruntergeladen und ausgedruckt werden. Alternativ können Antrgsteller es auch am Schalter der Finanzverwaltung im Rathaus (Büro 101) abholen.

    Das Formular muss vollständig und gut lesbar ausgefüllt sein. Als Kosten für die Kinderbetreuung können alle Rechnungen für die Periode vom 1. August 2025 bis 31. Juli 2026 berücksichtigt werden. Die genannten Beträge sind zusammenzuzählen und die Summe ist in das entsprechende Feld einzutragen.

    Die betreuende Organisation bestätigt diesen Eintrag mit Stempel und Unterschrift.

    Einreichung des Antrags

    Das Antragsformular ist bis spätestens am 30. September 2026 an die Finanzverwaltung Pfäfers einzureichen. Verspätet eintreffende Gesuche können nicht berücksichtigt werden. Anschliessend werden die Anträge geprüft und die Auszahlungen vorgenommen.

    Der Gemeinderat Pfäfers begrüsst die Bemühungen des Kantons St.Gallen zur Entlastung der Kinderbetreuung und zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Deshalb wird auch für das kommende Jahr ein Antrag für diese Fördermittel gestellt werden.

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